Drucksache - 0937/4
Die BVV hat in Ihrer Sitzung am 03.07.2014 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, die Umzugsplanung der BVV aufgeschlüsselt nach vollzogenen, laufenden und offenen Vorgängen schriftlich vorzustellen. Die Probleme bei der Umzugsplanung sind dabei konkret darzustellen und mögliche Lösungswege der BVV aufzuzeigen. Dazu gehört auch ein Zeitplan mit den voraussichtlichen Fertigstellungen und Umzügen. Dazu sind entsprechende Pläne bereitzuhalten. Außerdem sind den Fraktionen die Protokolle der Umzugs-AG zur Verfügung zu stellen.
Umzugspläne sind mit den betroffenen Institutionen abzusprechen und gemeinsame Lösungen zu erarbeiten.
Der BVV ist erstmalig zum 31.08.2014 und danach fortwährend zu berichten.
Judith Stückler Bezirksverordnetenvorsteherin
Hierzu wird Folgendes berichtet: Die Sitzungen der Umzugs-AG des Bezirksamtes waren reine interne Besprechungen mit Abstimmungscharakter sowie der Suche nach verschiedenen abteilungsübergreifenden Lösungsmöglichkeiten. Die Ergebnisse dieser Sitzungen waren lediglich Prüfaufträge an die jeweiligen Abteilungen. Die Protokolle dieser Sitzungen waren daher nur für interne Zwecke bestimmt. Da mit der Bezirksamtssitzung am 01.07.2014 letztlich die endgültige Planung der Verortung der einzelnen Bereiche beschlossen wurde, sind nunmehr nur noch vereinzelte Termine der Umzugs-AG angedacht, um die Einhaltung des Zeitplans der laufenden Umzüge zu überwachen.
Aufgrund von Veränderungen der Flächenbedarfe einzelner Abteilungen war eine Überarbeitung der beschlossenen Festlegung der Platzierungseinheiten notwendig. Darüber hinaus wurde seitens der BVV auch beschlossen, vorerst keine Bezirks-zentralbibliothek zu schaffen, so dass die geplant freiwerdenden Flächen auch nicht für die Auflösung des Flächenmehrbedarfs herangezogen werden konnten. Ebenso gelang es nicht, dass Haus des Säuglings in der Haubachstraße unterzubringen, da es nach wie vor Flächenüberschneidungen bzgl. der fachlichen Nutzung zwischen den Abteilungen Jug und Soz gab.
Es erfolgte eine eingehende Überprüfung sämtlicher bezirklicher Immobilien, die für eine mögliche Nutzung für Verwaltungszwecke in Betracht kämen. So wurde seitens des Bezirksamtes beschlossen, falls notwendig das sog. Hortgebäude B der Carl-Orff-Grundschule für verwaltungsinterne Zwecke zu nutzen. In diesem Zusammen-
hang wird auf den bestehenden BVV-Beschluss Drs. Nr. 0922/4 verwiesen, mit dem aufgrund der bestehenden Diskussionen zwischen den Bürger/innen, der BVV und dem Bezirksamt ein Moratorium beschlossen wurde, um andere Optionen zu prüfen.
Unter Hinzuziehung weiterer bezirklicher Immobilien (z.B. in der Gartenarbeitsschule), unter Führung intensiver Gespräche über mögliche Verdichtungen sowie die Prüfung der Nutzung von Containern für Lagerkapazitäten ist es nunmehr gelungen, den zwischenzeitlich entstandenen Flächenmehrbedarf dennoch überwiegend in den großen Dienstgebäuden unterzubringen. Am 01.07.2014 wurde im Bezirksamt das endgültige Umzugskonzept beschlossen, mit dem auch auf eine Nutzung des Hortgebäudes B in der Berkaer Straße verzichtet werden kann und die Musikschule im Rathaus Schmargendorf verbleibt.
Daher kann das Bezirksamt jetzt die abgeschlossene Planung zur Verfügung stellen.
Dienstgebäude Rathaus Charlottenburg
Dienstgebäude Hohenzollerndamm
Dienstgebäude Mossestift
Dienstgebäude Haubachstraße
Gebäude Prinzregentenstraße 33-34 (Rudolf-Diesel-Schule)
Gebäude ehemaliges Krematorium Wilmersdorf
Gartenarbeitsschule
Dienstgebäude Rathaus Schmargendorf
Das Bezirksamt hält des Weiteren an der folgenden Unterbringung der Außenstellen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft fest, welche bereits zum Teil auch schon umgesetzt wurde.
* Die zuständigen Ausschüsse werden über das Ergebnis informiert.
Das Bezirksamt wird die endgültige Unterbringung der Heimat- und Partnerschaftsvereine Charlottenburg-Wilmersdorf mit den Vereinen noch verbindlich festlegen.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Dagmar König Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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