Drucksache - 0886/4
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht,
Begründung Nach Artikel 10 der EU-Richtlinie 2004/83/EG (Qualifizierungsrichtlinie) gilt die Verfolgung wegen der sexuellen Orientierung im Herkunftsland als Asylgrund. Vor kurzem bestätigte der Europäische Gerichtshof dies noch einmal in einem Urteil. Auch wenn die Richtlinie außer von Italien noch von keinem anderen EU-Staat befriedigend umgesetzt worden ist, so hat doch Anfang 2013 auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bestätigt, dass nunmehr auch in Deutschland Personen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung verfolgt wurden, Asyl erhalten. Allerdings zeigt sich in der Beratungspraxis, dass Asylantragstellende, die aus eben einer solchen Verfolgungssituation nach Deutschland gekommen sind, oft Hemmungen haben, sich auf diesen Fluchtgrund zu berufen. Mit dem Informationsblatt sollen Betroffene ermutigt werden, ihr Asylrecht in vollem Umfang auszuschöpfen.
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