Drucksache - 0733/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 16. Januar 2014 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Landesdenkmalamt dafür einzusetzen, dass eine Denkmalprüfung für die Gaslaternen in Charlottenburg-Wilmersdorf durchgeführt wird, die im Zuge der zur Zeit laufenden Umbauten erhalten bleiben.
Der BVV ist bis zum 28.02.2014 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Das Landesdenkmalamt Berlin wurde von dem Beschluss in Kenntnis gesetzt und teilt dazu mit Schreiben vom 19. März 2014 mit: "Das Landesdenkmalamt setzt sich seit mehreren Jahren für die Erhaltung der Gasbeleuchtung ein. Dabei war aus denkmalpflegerischen Gründen eine Auswahl nach Bedeutung zu treffen, bei der das Landesdenkmalamt vornehmlich ausgewählte Flächendenkmale berücksichtigte, da hier der Zeugnischarakter durch das zeittypische städtebauliche und architektonische Umfeld am stärksten zum Tragen kommt. Für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf haben wir sieben Bereiche mit denkmalwerten und stadtbildprägenden Gasleuchten ermittelt: Zentrum Charlottenburg, Alt-Lietzow, Lietzenseepark/Amtsgerichtsplatz, Bismarckplatz, Rheinisches Viertel, Viertel Borkumer Straße und als Einzelstandort für Sonderformen der Karl-August-Platz (siehe Kartenausschnitte in der Anlage). Für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf bedeutet das die Erhaltung von 1.180 Gasleuchten. Die Ergebnisse der Denkmalwertprüfung sind der zuständigen Abteilung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt übermittelt und von dort bestätigt worden." Die Karten sind als Anlage beigefügt.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
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