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Betreff: |
Umgang mit Bürgerinitiativen |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | SPD/Piraten | |
Verfasser: | Wuttig/Böhm/Schmitt-Schmelz/Tillinger/Pabst | |
Drucksache-Art: | Antrag | Antrag |
Beratungsfolge: |
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Bezirksverordnetenversammlung |
Beratung |
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16.05.2013 |
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20. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin |
überwiesen |
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Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming |
Beratung |
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14.03.2017 |
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4. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming |
vertagt |
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13.06.2017 |
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7. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming |
zurückgezogen |
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Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung |
Beratung |
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11.06.2013 |
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23. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung |
vertagt |
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13.08.2013 |
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24. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung |
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Die BVV möge beschließen:Die BVV möge beschließen: Die Bezirksverordnetenversammlung verpflichtet sich zu folgenden Leitsätzen zum Umgang mit Bürgerinitiativen und fordert das Bezirksamt auf, einen entsprechenden Beschluss zu fassen: - Bürgerinitiativen leisten in der Regel einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl, manchmal stehen aber auch Partikularinteressen sehr stark im Vordergrund. In der Zusammenarbeit mit Bürgerinitiativen müssen ergebnisoffen Standpunkte ausgetauscht werden und die jeweiligen Interessenlagen Berücksichtigung finden.
- Genauso wie Bezirksverordnete arbeiten Mitglieder von Bürgerinitiativen ehrenamtlich in ihrer Freizeit, für die Verwaltung handelt es sich um Arbeitszeit. Bei der Wahl der Termine sind diese beiden Aspekte in Einklang zu bringen, d.h. Abend- und Wochenendtermine sind nicht immer zu vermeiden, können aber nicht die Regel sein. Die gleichberechtigte Partizipation aller Beteiligten muss der Maßstab der Terminfindung sein.
- Mitglieder von Bürgerinitiativen sind als Experten und Expertinnen für lokale Angelegenheiten und Bedürfnisse anzusehen.
- Gesetzliche Vorschriften und eingespielte Verfahrensweisen der Verwaltung müssen nachvollziehbar vermittelt werden.
- Vor der konkreten Diskussion über Maßnahmen müssen gemeinsame Ziele formuliert werden, die grundsätzlich durch die BVV zu bestätigen sind.
- Die so gefundene Zielstellung ist als verbindliches Leitbild zu akzeptieren. Die Festlegung der konkreten Maßnahmen muss die jeweiligen Zuständigkeiten klar benennen.
- In Gesprächen muss von der Verwaltung Offenheit gegenüber neuen Vorschlägen erkennbar sein. Kommt die Verwaltung zum Ergebnis, dass Vorschläge nicht umsetzbar sind, sind Alternativen zur Erreichung der Zielsstellung zu überlegen.
- Voraussetzung für das gemeinsame Agieren ist eine Verbindlichkeit auf beiden Seiten.
- Die Ergebnissicherung ist jährlich zu überprüfen.
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