neben der Ausstellung von Gutscheinen für die Betreuung Ihrer Kinder in Kita’s bzw. in Tagespflegestellen sind wir auch für die ergänzende Förderung und Betreuung an der Ganztagsschule (Schulhort) zuständig.
ACHTUNG Zuständigkeit ab 01.02.2023:
Grundsätzlich richtet sich unsere Zuständigkeit nach dem Nachnamen des Kindes. Damit wir tätig werden können, benötigen wir einen entsprechenden Antrag.
E-Mail: Kindertagesbetreuung@ba-fk.berlin.de
Unsere Kontaktdaten:
Ihre Ansprechpartner*innen