Kostenfreiheit der ergänzenden Förderung und Betreuung (Hort) auch im dritten Schuljahr ab 01.08.2023

Pressemitteilung Nr. 123 vom 07.06.2023

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 25. Mai 2023 das Gesetz zur Kostenfreiheit der ergänzenden Förderung und Betreuung (Hort) in der 3. Klasse beschlossen.

Die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) in den Klassen 1 und 2 ist bereits seit dem 01.08.2019 für Familien in Berlin kostenlos. Ab dem 01.08.2023 ist die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) nun auch für die Klassenstufe 3 kostenlos.

Zu beachten ist, dass die rechtliche und technische Umsetzung für bereits gestellte bzw. beschiedenen Anträge entsprechend Zeit in Anspruch nehmen wird.

Bis zum Schuljahresbeginn zum 01.08.2023 ist beabsichtigt, dass betroffene Familien sowohl für die bereits beschiedenen Anträge, als auch für die noch nicht beschiedenen Anträge automatisiert einen der Gesetzesänderung angepassten Kostenbescheid zukommen zu lassen.

Wir bitten von Abfragen abzusehen.

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