Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) setzt sich dafür ein, die Teilhabe von schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben zu fördern und zu sichern. Als Zusammenschluss der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen in Deutschland spielt die BIH eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung.
Auf der Website www.integrationsaemter.de finden Arbeitgeber:innen, Arbeitnehmer:innen und andere Interessierte wichtige Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und Begriffen der beruflichen Teilhabe.
Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben beinhaltet verschiedene Unterstützungsleistungen für Arbeitgeber:innen und Menschen mit Behinderung. Neben finanziellen Leistungen werden auch fachliche Beratung und psychosoziale Betreuung durch Integrationsfachdienste bereitgestellt. Durch diese ganzheitliche Betreuung soll eine erfolgreiche Integration und Inklusion in das Arbeitsleben gewährleistet werden. Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben ist eine wichtige Unterstützungsmaßnahme, um die Rechte und Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben zu fördern.
Die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) bietet Orientierung und passgenaue Informationen rund um die Einstellung, Ausbildung und Beschäftigungssicherung von Menschen mit Behinderung. Die EAA berät alle Unternehmen in Berlin, unabhängig von Branche und Betriebsgröße. Das Beratungsteam unterstützt niedrigschwellig und unbürokratisch bei Fragen zur Inklusion, Fördermitteln und Zuständigkeiten der Leistungsträger. Sie begleiten Arbeitgeber auf dem Weg in eine inklusive Unternehmenskultur.
Die Leistungen der EAA werden aus der Ausgleichsabgabe an das Inklusionsamt finanziert und sind für ratsuchende Arbeitgeber:innen kostenfrei. Das Beratungsteam der EAA unterliegt der Schweigepflicht.
Die Integrationsfachdienste in Berlin bieten umfassende Beratung, Begleitung und Vermittlung für Menschen mit Behinderungen. Es gibt insgesamt fünf IFD in Berlin, von denen drei regional zuständig sind und sich auf die Arbeitsamtsbezirke Mitte, Nord und Süd konzentrieren. Jeder IFD ist auf bestimmte Behinderungsarten spezialisiert, wie Sehbehinderung, Epilepsie und Autismus-Spektrums-Störung. Zwei weitere IFD sind berlinweit tätig und spezialisiert auf die Begleitung von Menschen mit Hörbehinderungen und die Unterstützung von schwerbehinderten Menschen bei der beruflichen Selbstständigkeit. Die Zuständigkeit des Integrationsfachdienstes hängt vom Arbeitsort oder Wohnort der betreffenden Person ab.