Der Personalrat des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf

Der Personalrat ist die Vertretung der Beschäftigten des Bezirksamtes (Arbeiter, Angestellte, Beamte) und vergleichbar mit einer Arbeitnehmervertretung in den Betrieben der Privatwirtschaft (Betriebsrat). Das Recht der Personalvertretung wird in den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Bundesländer geregelt.

Aufgaben

  • Überwachung der Einhaltung von Arbeitnehmerrechten und -schutzvorschriften, die in Gesetzen, Tarifverträgen, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsvorschriften geregelt sind
  • Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden aus den Reihen der Mitarbeiterschaft und die Pflicht, beim Dienststellenleiter auf Abhilfe zu dringen;
  • Mitwirkung bei der Eingliederung und Förderung von Schwerbehinderten und ausländischen Beschäftigten, bei der Gleichstellung von Mann und Frau sowie Unterstützung der Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • Durchführung einer jährlichen Personalversammlung, in der der Personalrat über seine Tätigkeit informiert und Anträge der Mitarbeiter/innen entgegennimmt; bei Bedarf können zusätzliche Versammlungen (auch in Teilbereichen der Verwaltung) durchgeführt werden
  • der Personalrat hat bei Einstellungen und Auswahlverfahren das Recht, im Interesse der Beschäftigten an Vorstellungsgesprächen teilzunehmen, ohne ein Vorschlagsrecht für die Besetzung der Stellen zu haben
  • der Personalrat kann zu innerdienstlichen Prüfungen ein beratendes Mitglied entsenden
  • der Personalrat ist zu Maßnahmen der Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes hinzuzuziehen; insbesondere auch zu den Gesprächen des Dienststellenleiters mit den Sicherheitsbeauftragten
  • mindestens einmal im Vierteljahr findet ein Gespräch mit dem Leiter der jeweiligen Dienststelle statt; in diesem Gespräch sollen besonders wichtige Fragen von allgemeiner Bedeutung erörtert werden.

Der Personalrat ist somit ist an den Entscheidungen des Bezirksamtes in personellen, sozialen, organisatorischen und einer Reihe anderer Angelegenheiten beteiligt.

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Zusätzlich zu den Personalräten wird im Bezirksamt eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) gewählt. Für diese sind alle jugendlichen Beschäftigten sowie die Beschäftigten in Ausbildung (auch Beamtenanwärter und Praktikanten 6 Monate Beschäftigungszeit) bis zum vollendeten 27. Lebensjahr wahlberechtigt. Das JAV-Mandat ist ein Wahlamt und kann von allen Beschäftigten bis zum vollendeten 27. Lebensjahr ausgeübt werden.

Das Gremium arbeitet mit dem Personalrat in Belangen der Jugendlichen und Auszubildenden, wie beispielsweise in Fragen der Berufsbildung und Übernahme, zusammen. Bei einer besonderen Betroffenheit von Auszubildenden, hat die gesamte JAV an den Personalratssitzungen ein Teilnahme- und Stimmrecht.