FAQ: Häufig gestellte Fragen zu den geplanten Unterkünften für Geflüchtete in Westend

Allgemeine Informationen zu Unterkünften in Westend

  • Wie viele Unterkünfte für Geflüchtete gibt es aktuell in Westend?
    In Westend gibt es laut Informationen des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) aktuell folgende Unterkünfte (Stand Nov. 24):
    • Unterkunft in der Eschenallee mit 93 Plätzen
    • Unterkunft in der Glockenturmstraße mit 99 Plätzen
    • Unterkunft in der Soorstraße mit 160 Plätzen

    Aktuell werden in Westend also ca. 352 Menschen in Geflüchtetenunterkünften untergebracht (Stand Nov. 2024).

  • Wie viele Unterkünfte sind in Westend noch geplant?

    Laut Informationen des LAF werden folgende Unterkünfte in Westend in der kommenden Zeit eröffnet (Stand Feb. 25):

    • Heerstraße 80 mit ca. 97 Plätzen (Geplante Eröffnung im 1. Quartal 2025)
    • Soorstraße 80-82 mit ca. 950 Plätzen (Geplante Eröffnung im 4. Quartal 2026)
    • Eschenallee Haus 3 mit ca. 400 Plätzen (Geplante Eröffnung im 3. Quartal 2027)
    • Rüsternallee 14 -17 mit ca. 42 Plätzen (Geplante Eröffnung im 1. Quartal 2025)
    • Theodor-Heuss-Platz 5 mit ca. 124 Plätzen (geplante Eröffnung im 1. Quartal 2027)

    Das LAF informierte das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, dass das Wohncontainerdorf Cordesstraße nicht gebaut werde. Grund dafür sei die endgültige Entscheidung der Deutschen Bahn, dass dort aus Sicherheitsgründen keine Baustelle eingerichtet werden könne. Die Unterkunft für Geflüchtete sollte ursprünglich im ersten Quartal 2027 eröffnen und 1000 Plätze bieten. (Stand Februar 2025)

    Basierend auf diesen dem Bezirk zur Verfügung gestellten Zahlen werden in den kommenden Jahren ca. 1600 geflüchtete Menschen in den Ortsteil Westend ziehen. (Stand März 2025)

  • Wer trifft die Entscheidung für neue Unterkünfte?

    Die Entscheidung für die Standorte von neuen Unterkünften trifft die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA) in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF). Der Bezirk wird über die neuen Standorte lediglich informiert. Ein Einspruchsrecht des Bezirks gibt es nicht.

  • Welche Rolle spielt der Bezirk bei der Unterbringung von Geflüchteten?

    Zuständig für die Unterbringung der Geflüchteten ist das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF). Der Bezirk ist für die soziale Infrastruktur zuständig. Soziale Infrastruktur bedeutet zum einen die Einrichtung von Räumlichkeiten in und um die Unterkünfte für soziale Zwecke, zum Beispiel für die Beschulung von Kindern und Jugendlichen, für Sprachkurse, für Beratungen und Begegnung und die Freizeitgestaltung. Zum anderen ist mit sozialer Infrastruktur auch die Ausstattung mit Schulplätzen in den Regelschulen, die Bereitstellung von Kindergartenplätzen und Arztpraxen, ein auskömmlicher ÖPNV und genügend Einkaufsmöglichkeiten gemeint. Während der Bezirk in einigen Punkten Steuerungsmöglichkeiten besitzt (wie zum Beispiel bei der Bereitstellung von Schulplätzen), kann er in anderen Punkten nur auf deren Umsetzung drängen, hat aber selbst keinen Handlungsspielraum (wie zum Beispiel bei der Bereitstellung von genügend Einkaufsmöglichkeiten).

  • Werden die Unterkünfte in Westend für neu ankommende Geflüchtete geplant oder zur Entlastung bereits bestehender Unterkünfte benötigt?

    Berlin benötigt in Zukunft aufgrund mehrerer Faktoren weitere Unterkünfte. Laut dem LAF leben Stand September 2024 ca. 9500 geflüchtete Menschen in Notunterbringungen, dazu zählen die ehemaligen Flughäfen Tegel und Tempelhof sowie Hotels und Hostels. Außerdem stehen bestehende Unterkünfte in Zukunft teilweise nicht mehr zur Verfügung, aufgrund von geplanten Nachnutzungen (wie z.B. Schulbauten) oder Alterserscheinungen der Unterkünfte. Nicht zuletzt flüchten weiterhin Menschen vor Kriegen und Verfolgung. Die Menschen, die nach der bundesweiten Verteilung Berlin zugeteilt werden, benötigen daher die Bereitstellung von Unterkünften.

Spezifische Informationen zu der geplanten Unterkunft Soorstraße 80-82

  • Wie kam es zur Umnutzung des Bürogebäudes in der Soorstraße 80-82 in eine Unterkunft für Geflüchtete?

    Das Bürogebäude in der Soorstraße 80-82 wurde vom Eigentümer dem Senat zur Anmietung und Nutzung als Unterkunft angeboten. Das Angebot des Eigentümers wurde von der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) und dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) geprüft. Geprüft wurden der bauliche Zustand, die Eignung des Objekts als Unterkunft für Geflüchtete des LAF, die notwendigen Umbauten zur Nutzung als Unterkunft für Geflüchtete sowie die Wirtschaftlichkeit der Anmietung inklusive der erforderlichen Umbauten. Im Rahmen dieser Prüfung wurde das Objekt als geeignet befunden.

  • Auf welcher rechtlichen Grundlage kann das Bürogebäude in eine Unterkunft für Geflüchtete umgewandelt werden?

    Die vorhandenen Büroflächen werden zur Nutzung des Objektes als Unterkunft für die Geflüchteten bzw. Beherbergungsbetrieb umgebaut. Hierfür bedarf es einer Baugenehmigung, für welche u.a. die Sonderregelungen des § 246 BauGB (für Flüchtlingsunterkünfte) herangezogen werden können.

  • Welche Unterkunftsart ist in der Soorstraße geplant?
    Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) plant, die Unterkunft flexibel zu nutzen. Die Räume werden so gestaltet, dass die Unterkunft entweder als Aufnahmeeinrichtung (AE) oder als Gemeinschaftsunterkunft (GU) dienen kann.
    • Aufnahmeeinrichtung (AE): Hier wohnen neu angekommene Geflüchtete vorübergehend, während ihr Aufenthaltsstatus geprüft wird. Sie erhalten intensive Betreuung durch Sozialarbeiter:innen. In AEs gibt es keine Küchen für die Geflüchteten. Sie haben daher keine Möglichkeit, selbst zu kochen. Die Mahlzeiten werden von einem Caterer geliefert.
    • Gemeinschaftsunterkunft (GU): Diese Unterkünfte sind für Geflüchtete gedacht, deren Aufenthaltsstatus bereits geklärt ist, die aber noch keine eigene Wohnung haben. Hier gibt es weniger Betreuung als in einer AE, aber die Bewohner:innen können selbst kochen, da Küchen zur Verfügung stehen.

    Das Bezirksamt setzt sich mit Nachdruck dafür ein, die Unterkunft in der Soorstraße als Gemeinschaftsunterkunft (GU) zu eröffnen. Diese Wohnform bietet zwei Vorteile:

    • Bessere Integration: Da die Menschen länger in der Unterkunft bleiben, können sie engere Kontakte zur Nachbarschaft knüpfen.
    • Mehr Selbstständigkeit: Die Bewohner:innen können ihr Leben freier gestalten, beispielsweise selbst kochen und ihren Alltag eigenständiger organisieren.
  • Wie groß ist die neue Unterkunft Soorstraße 80-82 und für welche Dauer soll der Mietvertrag geschlossen werden?

    Das Bürogebäude umfasst eine Hauptmietfläche von 25.210 qm, die sich vom Erdgeschoss bis ins 6. Obergeschoss erstreckt. Das Untergeschoss umfasst 3.634 qm Zusatzflächen und ca. 449 Autostellplätze. Der Mietvertrag soll mit einer Grundmietdauer von zehn Jahren abgeschlossen werden, das Land Berlin kann den Mietvertrag optional um fünf weitere Jahre verlängern.
    Aktuell befindet sich das Land Berlin noch in Verhandlung mit dem Eigentümer. Der Mietvertrag mit einem Mietbeginn zum 01.01.2026 befindet sich noch in der Abstimmung. (Stand März 2025).

  • Wie viele Personen sollen in der Unterkunft Soorstraße 80-82 untergebracht werden?

    Nach Auskunft des LAF wird die Unterkunft voraussichtlich 950 Plätze umfassen (Stand März 2025).

  • Wie hoch ist die Miete in der Unterkunft Soorstraße 80-82?

    Über den Mietvertrag wird aktuell noch verhandelt. Die Nettokaltmiete beläuft sich laut Aussagen des LAF auf unter 20,00 Euro pro qm. (Stand März 2025).

  • Wie teuer sind die Umbauarbeiten in der Soorstraße 80-82?

    Die Kosten für die nutzerspezifischen Umbauten belaufen sich nach aktuellem Stand auf ca. 18,5 Mio. Euro.

    Die Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten für das Gebäude werden vom Eigentümer getragen. (Stand März 2025).

  • Aus welchen Herkunftsländern werden die Bewohnerinnen und Bewohner kommen und werden vor allem Familien in der Unterkunft Soorstraße 80-82 untergebracht?

    Laut LAF soll die Nutzung der Unterkunft im Jahr 2027 beginnen (Stand März 2025). Der Unterkunftsbedarf für diesen Zeitpunkt und somit die Belegung der Plätze ist derzeit noch nicht bekannt. Es ist anzunehmen, dass sowohl Familien mit Kindern als auch Paare und alleinreisende Geflüchtete untergebracht werden.

  • Wie soll die Beschulung aller Kinder in der Soorstraße 80-82 gelingen?

    Erfahrungswerte des Bezirks sind, dass ca. 30 bis 40 Prozent der Menschen in den Unterkünften Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter sind. Für die Kinder in der Soorstraße 80-82 werden ca. 15 bis 20 neue Willkommensklassen benötigt. Der Bezirk kann nicht alle diese Kinder und Jugendlichen in den Regelschulen in der Umgebung unterbringen. Hierzu befindet sich das Schulamt aktuell in Verhandlungen mit den zuständigen Senatsbildungsverwaltungen. Angedacht ist, einige wenige der Klassen an den Regelschulen in der Umgebung unterzubringen, die meisten Klassen jedoch in einer gesonderten Schule, entweder direkt in der Unterkunft oder in einem noch zu findenden Gebäude. Abschließende Entscheidungen hierzu stehen noch aus.

    Neben der Einrichtung von Willkommensklassen für die geflüchteten Kinder und Jugendlichen muss auch die anstehende Regelbeschulung der Kinder und Jugendlichen im Bezirk eingeplant werden. Nach etwa 1 bis 1,5 Jahren verlassen die Schülerinnen und Schüler die Willkommensklassen und müssen in die Regelschulklassen wechseln. Auch hier steht der Bezirk noch am Anfang der Überlegungen und kann noch nicht abschließend darstellen, wie und wo die Schülerinnen und Schüler aufgefangen werden können (Stand März 2025).

  • Wird es Räumlichkeiten in den Unterkünften Soorstraße 80-82 für Begegnung, Beratung, Sprachcafés, Kinderbetreuung etc. geben?

    Nach letzten Informationen plant das LAF Räumlichkeiten dafür in dem Gebäude ein. Zu diesem Zeitpunkt können dazu aber noch keine konkreten Angaben über Größe, Lage und Mietkosten gemacht werden (Stand Feb. 2025).

Rolle des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf

  • Warum gab es noch keine Informationsveranstaltung für Anwohnerinnen und Anwohner?

    Da die Mietverhandlungen zwischen dem Senat und dem Eigentümer der Soorstraße zurzeit noch laufen, hat das Bezirksamt keine belastbaren Informationen, die es den Bürgerinnen und Bürgern weitergeben kann. Das Bezirksamt kann darum auch keine Aussagen zu den tatsächlichen und endgültigen Kapazitäten der beiden Unterkünfte, den Größen der sozialen Räumlichkeiten in den Unterkünften oder den benötigten Schul- und Kitaplätzen treffen. (Stand Feb. 2025).

  • Was plant der Bezirk und wie sollen die Anwohnerinnen und Anwohner in den weiteren Prozess einbezogen werden?

    Das Bezirksamt ist sich bewusst, dass eine Unterkunft mit bis zu 950 Plätzen im Sozialraum um die Soorstraße eine Herausforderung für die soziale Infrastruktur und die Organisation des nachbarschaftlichen Miteinanders darstellt. Das Bezirksamt hat im November 2024 gemeinsam mit Interkulturanstalten e.V. und dem Siedlerverein Eichkamp eine erste Akteurskonferenz in Westend ausgerichtet, zu der dort ansässige Vereine, Initiativen, Verbände, Schulen, Kitas und Migrant:innen-Selbstorganisationen eingeladen waren. Auf dieser Konferenz wurden die Bedarfe für die nötige soziale Infrastruktur innerhalb und außerhalb der Unterkunft erhoben und vorhandene Ressourcen im Stadtteil erfasst. Die Ergebnisse werden an die zuständigen Stellen weitergegeben, um sie in der weiteren Planung der Unterkunft zu berücksichtigen.
    Sobald die Planungen zu der Unterkunft Soorstraße 80-82 abgeschlossen sind, wird es eine erste Informationsveranstaltung für Anwohnerinnen und Anwohner geben. Eine erste Informationsveranstaltung für Anwohnende ist im 4. Quartal 2025 geplant. (Stand März 25)

Kontakt

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Integrationsbüro

Beauftragter für Partizipation und Integration
Cem Gömüsay

Geschäftszimmer
Petra Gmirek

Verkehrsanbindungen