Die Zeit in Paris vergeht furchtbar schnell und nun, da ich mich gut eingelebt habe und gut zurechtfinde im Trubel dieser tollen Stadt, ist auch schon die dritte Woche vorüber. Die ersten Wochen waren besonders aufregend, da alles neu war. Ich merke auch, wie die leichten Kommunikationsschwierigkeiten vom Anfang verschwunden sind und Gespräche sowie der fachliche Austausch viel leichter werden. Ich fühle mich hier richtig wohl und bin den Menschen, die mich hier so offenherzig in Empfang genommen haben und mich an ihrem Alltag teilhaben lassen, sehr dankbar.
Ich verbrachte einen Tag bei der Abteilung für Zweckentfremdung durch Ferienwohnung, wo ich mit den zwei Sachbearbeiterinnen, die ich zur Ortsbegehung begleitet hatte, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren bearbeitet habe. Sie erklärten mir, dass sie nicht selber das Bußgeld festsetzen, sondern ein:e Richter:in. Sie müssen daher ein Dossier zusammenstellen, das alle Nachweise enthält und zusammenfasst. Somit beantragen sie ein Bußgeld und begründen dessen Höhe. Ich bin von der Beweisführung sehr beeindruckt: Die Angebote auf allen Plattformen werden lückenlos aufgenommen, es werden Gewinnsimulationen gemacht, und da sie die Zahlen der Übernachtungen von den Plattformen erhalten, können sie die illegalen Gewinne besser beziffern. Da alles digital bearbeitet wird, wird die Akte nicht chronologisch, sondern logisch zusammengestellt, und über Querverweise kann man sich ganz einfach durchklicken.
Zwei Vormittage wohnte ich als Beobachterin einem Schlichtungsgremium bei. Die “commission départementale de conciliation” setzt sich aus je zwei Vertreter:innen von Vermieter:innen und Mieter:innen zusammen und versucht, einen Dialog zwischen den Parteien herzustellen, um zwischen den Standpunkten zu vermitteln und den Gang vor Gericht zu vermeiden. Meistens wird es von Mieter:innen einberufen. Die Vermieter:innen werden zwecks Vermittlung eingeladen, aber erscheinen nicht immer. Wenn keine Schlichtung möglich ist, berät das Gremium und teilt den Parteien seine Einschätzung mit. Erst nach diesem Schritt können die Beteiligten das Gericht damit befassen. Die häufigsten Fälle betreffen: die Rückerstattung überzahlter Mieten und Anpassung des Mietvertrags (sofern dies aufgrund der Aufforderung durch die Abteilung Mietendeckel zuvor nicht stattgefunden hat), die Rückerstattung von Mietkautionen, die Begründetheit von Nebenkosten sowie Kündigungen.
Am Mittwoch hielt ich eine Präsentation über den Berliner Mietspiegel, den aktuellen Stand beim § 5 WiStG und über das Zweckentfremdungsverbotsgesetz in Berlin. Die Mitarbeiterinnen und die Direktorin der Abteilung für Wohnungswesen waren zu diesem Austausch eingeladen.
In der weiteren Zeit habe ich mit der speziellen Problematik von Co-Living-Einrichtungen in Paris befasst, Akten angelegt und einen ersten Einblick in die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren beim Mietendeckel bekommen. Am Rande dieser Aktivitäten habe ich immer ganz viele, sehr nette, lustige und interessante Gespräche geführt, die natürlich manchmal mehr, manchmal weniger von den Kernthemen abschweiften.
Der Frühling ist in der Stadt eingezogen und bei schönstem Wetter bin ich am Wochenende viel spazieren gegangen. Ich war in Montmartre, im Jardin du Luxembourg, an der Seine und beim Eiffelturm. Außerdem habe ich die kulinarischen Angebote der Stadt weiter entdeckt – Highlights: Tajine, Salat mit gebackenem Ziegenkäse und Crêpes mit salzigem Karamell. Leider habe ich wahrscheinlich nicht genug Zeit, allen Restaurantempfehlungen von Freund:innen, Family und Kolleg:innen zu folgen.