Einleitung von Abwasser, wie z.B. Straßenabwasser in stehende Gewässer im Bezirk

Für die Einleitung von Abwasser (z.B. verunreinigtes Niederschlagswasser von Straßen aber auch Parkplätzen mit über 10 Stellplätzen) in die Seen wird bei direkter Einleitung sowie bei Einleitung über die Kanalisation der Berliner Wasserbetriebe eine wasserrechtliche Erlaubnis vom Umweltamt benötigt.

Für Ihren Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis beachten Sie bitte unser Hinweisblatt für Antragsteller: Einleitungen in oberirdische Gewässer.
Dort finden Sie alle von uns benötigten Angaben aufgeführt, damit wir Ihnen möglichst schnell Ihre Erlaubnis erteilen können.

Große Teile der öffentlichen Straßen insbesondere von Wilmersdorf aber auch in Charlottenburg werden über eine eigene Regenwasserkanalisation direkt in die kleinen Seen im Bezirk eingeleitet.

Gewässerdaten zur Straßenentwässerung

Die ordnungsgemäße Ableitung des Straßenabwassers ist Aufgabe der Berliner Wasserbetriebe, die für eine Einleitung in die Seen in unserem Bezirk eine wasserrechtliche Erlaubnis vom Umweltamt benötigen. Im Rahmen dieser Erlaubnisse werden Auflagen zur Vorreinigung der Straßenabwässer festgelegt, wie z.B. der Bau der Bodenfilteranlage am Halensee oder das unterirdische Regenabsetzbecken am Hubertussee.