Umweltbelastung durch unnötiges Laufenlassen von Motoren

Tankanzeige eines Autos auf Reserve (zum Vergrößern bitte anklicken)

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Wer Fahrzeugmotoren unnötig laufen lässt, verstößt gegen § 30 Straßenverkehrsordnung und begeht somit eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die teuer werden kann. Aber damit nicht genug – neben dieser (vorrangigen) Regelung verbietet auch das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin unnötiges Laufenlassen von Motoren. Wörtlich heißt es dort in § 2 (3) LImSchG Bln: “ Es ist nicht zulässig, lärm- oder abgaserzeugende Motoren unnötig zu betreiben. “ Wer hiergegen verstößt, handelt nach § 15 (1) Nr. 2 Landes-Immissionsschutzgesetz ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer erheblichen Geldbuße geahndet werden.

Ein Schild fordert 'Motor abstellen!' (Bitte zum Vergrößern anklicken)

Ein Schild fordert 'Motor abstellen!' (Bitte zum Vergrößern anklicken)

Zuständig für den Vollzug dieser Regelungen ist das Umweltamt bei Motoren, die im Rahmen gewerblicher Verwendung unnötig laufen gelassen werden (z.B. bei Lieferfahrzeugen während der Warenanlieferung).

Wenn Privatleute ihre Motoren unnötig laufen lassen, z.B. auf einem Privatgrundstück beim winterlichen Eiskratzen, fällt dies in die Zuständigkeit des Ordnungsamtes (Bereich Haus- und Nachbarschaftslärm).

Auf öffentlichem Straßenland (in Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr) greift die vorrangige polizeiliche Zuständigkeit (s.o.).

Unnötig ist der Betrieb des Motors in der Regel, wenn das angetriebene Gerät nicht unmittelbar nach der Inbetriebnahme des Motors benutzt wird. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn der Motor eines Kraftfahrzeuges gestartet wird, um danach zunächst die Scheiben zu reinigen oder wenn er nicht abgestellt wird, während der Fahrer wartet.

Unser Appell ist daher ganz klar und eindeutig: Vermeiden Sie die Umweltbelastungen durch Lärm und Abgase und schonen Sie durch kraftstoffsparendes Verhalten nicht zuletzt auch Ihren Geldbeutel. Betroffene Anwohner werden es Ihnen danken.

Bitte Motor abstellen...

Bitte Motor abstellen...

Weiterführende Informationen:

Berliner Luftreinhalteplan (Link zur Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz) Merkblatt ‘Unnötiges Laufenlassen von Motoren’ (Link zum Bereich Umwelt und Natur in Potsdam)
  • Merkblatt zum Thema unnötiges Laufenlassen von Motoren

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