Freilandartenschutz bei stechenden Insekten

Hummel

Hummel

Insekten zählen bei näherem Hinsehen zu den schönsten Tieren. Klicken Sie unsere Bilder rechts ruhig mal an und wagen Sie einen näheren Blick. Leider lösen Sie aber auch Ängste aus, die so zumeist nicht berechtigt sind.

Wer sich durch Insekten bedroht fühlt, kann sich über ihre Verhaltensweisen, ihre (oft überschätzte) Gefährlichkeit und den angemessenen Umgang mit den Tieren beraten lassen. Auf der Seite der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt finden Sie Hinweise und das Informationsblatt Wenn Bienen, Hummeln, Hornissen oder Wespen stören mit Kontaktmöglichkeiten zum Runterladen.

In den ganz wenigen Fällen, wo Hornissen zu Schäden am Bauwerk führen können, oder wo ihr Bau in unmittelbarer Nähe zu spielenden Kindern liegt, kommt auch eine Umsiedlung in Frage. Hierzu hat die Senatsverwaltung einen Hymenopterendienst eingerichtet:
NABU Berlin – Hymenopterendienst

Hornisse - Foto von Torsten Eismann

Hornisse

Wenn Bienen, Hummeln, Hornissen oder Wespen Sie stören, oder Sie Ärger mit einem Wespennest oder einem Hornissennest haben, sind zunächst Regelungen des Tier- und des Artenschutzes zu beachten.

Alle wildlebenden Tiere unterliegen dem generellen Schutz des Berliner Naturschutzgesetzes Tiere dürfen nicht mutwillig oder ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden.
Die oben genannten Insekten haben eine sehr wichtige ökologische Funktion, sie unterliegen mit Ausnahme der Deutschen und der Gemeinen Wespe außerdem auch einem besonderen Schutz.

Hornissennest - Foto von Penny Bubar

Hornissennest

Eine Vielzahl von Arten ist nach den Vorschriften der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt . Hierzu gehören Hornissen, Hummeln und Wildbienen.

Auch bei den Wespen gibt es verschiedene Arten, es ist daher auch hier in jedem Einzelfall eine fachkundige Prüfung vorzunehmen, damit nicht unwissentlich eine mit Geldbuße bedrohte Ordnungswidrigkeit erfolgt. Lassen Sie sich daher bitte unbedingt beraten!

Die Entfernung eines Nestes setzt eine vernünftige Begründung voraus und darf auch dann nur durch fachkundige Personen erfolgen, damit das Nest dabei nicht zerstört wird, sondern erfolgreich umgesetzt werden kann.

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