Urnenbeisetzungen

Für diese Beisetzungsart bestehen folgende Möglichkeiten

  • Urnengemeinschaftsgrabstätten (UG)
  • Urnengemeinschaftsgrabstätte (AG)
  • Urnenreihengrabstätte
  • Urnenwahlgrabstätte (UW)
  • Kolumbarium (Wandgrabstätte)

Urnengemeinschaftsgrabstätte (UG)

Hierbei handelt es sich um eine von der Friedhofsverwaltung angelegte und gepflegte Grünfläche. Die Urnen werden ggf. mit Schmuckurne der Reihe nach in einer Fläche von 0,33m x 0,33m je Beisetzung beigesetzt. Somit kann sich weder die Stelle auf der Anlage ausgesucht noch ein Vorerwerb zu Lebzeiten durchgeführt werden. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts über die gesetzliche Totenruhe von 20 Jahren hinaus ist ausgeschlossen. Blumenschmuck und Kränze dürfen ausschließlich an den dafür vorgesehenen Stellen abgelegt werden.

Friedhöfe, auf denen diese Beisetzungsart angeboten wird:

  • Friedhof Wilmersdorf
  • Friedhof Schmargendorf
  • Friedhof Grunewald
  • Friedhof Heerstraße
  • Friedhof Ruhleben

Aschengemeinschaftsgrabstätte (AG)

Hierbei handelt es sich um eine von der Friedhofsverwaltung angelegte und gepflegte Grünfläche. Die Aschen werden ohne Urnenkapsel der Reihe nach in einer Fläche von 0,33m x 0,33m je Beisetzung unterirdisch ausgestreut. Somit kann sich weder die Stelle auf der Anlage ausgesucht noch ein Vorerwerb zu Lebzeiten durchgeführt werden. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts über die gesetzliche Totenruhe von 20 Jahren hinaus ist ausgeschlossen. Blumenschmuck und Kränze dürfen ausschließlich an den dafür vorgesehenen Stellen abgelegt werden. Diese Anlage bleibt für Ewig erhalten.

Friedhöfe, auf denen diese Beisetzungsart angeboten wird:

  • Friedhof Wilmersdorf, A OST – AG

Urnenreihengrabstätten

Urnenreihengrabstätten sind Einzelgrabstätten, wobei die Beisetzung der Reihe nach durchgeführt wird. Es besteht kein Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Grabstätte. Das Grab wird durch den Nutzungsberechtigten selbst angelegt und gepflegt. Die Maße betragen 0,5m x 0,625m. Die Bepflanzung darf nicht höher als 60 cm sein. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts über die gesetzliche Totenruhe von 20 Jahren hinaus ist nicht möglich.
Bei Erwerb eines Grabmals sind ausschließlich Liegeplatten mit max. 0,30m x 0,30m nach Zustimmung der Friedhofsverwaltung gestattet.

Friedhöfe, auf denen diese Beisetzungsart angeboten wird:

  • Friedhof Wilmersdorf
  • Friedhof Ruhleben

Urnenwahlgrabstätte (UW)

Die Lage der Urnenwahlgrabstätten ist von den Nutzungsberechtigten unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Flächen frei wählbar und wird vom Nutzungsberechtigten selbst angelegt und gepflegt. Die Maße einer Urnenwahlgrabstätte beträgt 1m x 1m. Es können bis zu vier Urnen beigesetzt werden, bei denen gleichzeitig die Ruhezeit läuft. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts über die Totenruhe hinaus ist möglich.

Friedhöfe, auf denen diese Beisetzungsart angeboten wird:

  • Friedhof Wilmersdorf
  • Friedhof Schmargendorf
  • Friedhof Grunewald
  • Friedhof Heerstraße
  • Friedhof Ruhleben

Kolumbarium (Wandgrabstätte)

Dient der oberirdischen Beisetzung von Urnen in baulichen Anlagen. Es werden Einzel- und Doppelfächer bzw. –nischen angeboten, welche von den Nutzungsberechtigten unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Flächen ausgewählt werden. Bei Erwerb ist zusätzlich eine Wandgrabplatte bzw. eine Natursteinurne bei einem Steinmetz Ihrer Wahl zu erwerben. Bitte beachten Sie, dass keine Schmuckurne mit beigesetzt werden kann. Das Nutzungsrecht kann schon zu Lebzeiten erworben werden und das Nutzungsrecht ist über die Zeit der Totenruhe hinaus verlängerbar. Wandgrabanlagen werden durch die Friedhofsverwaltung errichtet und unterhalten, daher wird bei Erwerb bzw. Verlängerung der Wandgrabstätte eine Pflegegebühr fällig.

Friedhöfe, auf denen diese Beisetzungsart angeboten wird:

  • Friedhof Wilmersdorf