Information und Anträge für Gewerbetreibende auf Friedhofsgelände

Hinweise:

Gebührenbescheide werden grundsätzlich an den Nutzungsberechtigten bzw. den Zahlungspflichtigen gesandt. Ausnahmen bestehen nur in den Fällen, in denen ein Vorsorgevertrag mit dem Bestatter geschlossen wurde. Hier bitten wir um Übersendung des Vorsorgevertrages in Kopie.

Grabmäler, Fundamente und Einfassungen dürfen ausschließlich nach Genehmigung der Friedhofsverwaltung von Fachleuten errichtet oder verändert werden. Bitte beachten Sie, dass aufgrund örtlicher Gegebenheiten die Grabstättenmaße abweichen können, daher wird zu einer Vermessung der Grabstätte vor Antragsstellung geraten.

  • Anmeldung und Auftrag für Bestattungen

    PDF-Dokument (58.0 kB)

  • Anmeldung für die Trauerfeier

    PDF-Dokument (55.1 kB)

  • Antrag auf gewerbliche Tätigkeiten

    PDF-Dokument (58.7 kB)