Wildschweinproblematik auf dem Friedhof Ruhleben

Aktueller Sachstand und bisherige Maßnahmen

Auf dem Friedhof Ruhleben kommt es seit längerer Zeit wiederholt zu erheblichen Schäden durch Wildschweine. Betroffen sind insbesondere Grabstätten, Wege und Grünflächen. Aufgrund der Größe des Friedhofs und der vorhandenen Rückzugsbereiche ist eine vollständige Vermeidung des Wildschweinaufkommens nicht kurzfristig möglich.

Welche Maßnahmen wurden ergriffen?

Zur Eindämmung der Wildschweinproblematik arbeitet der Friedhof eng mit dem zuständigen Stadtjäger zusammen.

Zur Unterstützung der Maßnahmen wurden unter anderem eine Kirrung, eine Suhle und ein Kratzstamm eingerichtet. Zusätzlich wurde eine Wildkamera installiert. Dadurch können die Bewegungen und das Verhalten der Wildschweine beobachtet und die weiteren Maßnahmen gezielt angepasst werden.

Auf Grundlage dieser Beobachtungen wurden wiederholt jagdliche Maßnahmen durchgeführt. Seit Beginn der Maßnahmen wurden insgesamt sieben Wildschweine auf dem Friedhof erlegt.

Parallel dazu wurden Maßnahmen zur Sicherung des Friedhofsgeländes umgesetzt. Ein Rolltor im Bereich des Krematoriums wurde dauerhaft geschlossen und kann nur noch über eine Klingel geöffnet werden. Darüber hinaus wurden vorhandene Zaunanlagen überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass Wildschweine insbesondere ältere Maschendrahtzaunbereiche
teilweise anheben und unterqueren können.

Für diese Bereiche ist deshalb der Ersatz des vorhandene Maschendrahtzauns durch einen durchgehenden Stabgitterzaun vorgesehen. Damit soll das Friedhofsgelände künftig deutlich besser gegen das Eindringen von Wildschweinen gesichert werden.

Maßnahmen zum Schutz der Besucherinnen und Besucher

Neben der Regulierung des Wildbestandes steht die Sicherheit der Friedhofsbesucherinnen und -besucher im Mittelpunkt. Beschädigte oder gefährdete Wege und Bereiche werden regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf abgesperrt.
An den Eingängen wird auf die Wildschweinproblematik hingewiesen und über das richtige Verhalten bei Begegnungen mit Wildschweinen informiert.

Warum können nicht alle Wildschweine erlegt werden?

Ein Teil der auf dem Friedhof vorkommenden Tiere unterliegt dem gesetzlichen Schutz. Insbesondere führende Bachen mit noch nicht selbstständigen Jungtieren dürfen aus Gründen des Tierschutzes nicht ohne Weiteres bejagt werden.

Am 03.06.2026 wurde daher bei der Senatsverwaltung eine Ausnahmegenehmigung beantragt, um auch führende Bachen mit Jungtieren bejagen zu können. Diese Genehmigung wurde nicht erteilt.
Gleichzeitig wurde bestätigt, dass andere Wildschweine grundsätzlich ganzjährig bejagt werden können und die jagdlichen Maßnahmen fortgesetzt beziehungsweise intensiviert werden sollen.

Aktueller Stand

Die Maßnahmen werden weiterhin fortgeführt. Die Wildkamera bleibt zur Beobachtung des Wildbestandes im Einsatz, die Situation wird regelmäßig gemeinsam mit dem Stadtjäger bewertet. Gleichzeitig wird der Austausch der besonders problematischen Zaunabschnitte weiterverfolgt.

Ziel aller Maßnahmen ist es, die Schäden an Grabstätten und Friedhofsanlagen zu reduzieren, die Würde der Grabstätten zu schützen und gleichzeitig die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten.

Die Behauptung, dass auf dem Friedhof keine Maßnahmen gegen die Wildschweinproblematik ergriffen würden, entspricht daher nicht dem dokumentierten Sachstand. Die Problematik wird fortlaufend beobachtet und gemeinsam mit den zuständigen Stellen bearbeitet.