Kleingärtenwegweiser Charlottenburg-Wilmersdorf

Magnolien im Friedhof Wilmersdorf

Erholung tanken, zum Naturschutz beitragen, eigenes Obst und Gemüse ernten: Gründe für einen Schrebergarten gibt es viele. Interessiert? Dann lesen Sie hier Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Kleingärten.

Die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema “Kleingärten”:

  • Was ist ein Kleingarten?

    Ob man sie nun Kleingarten, Schrebergarten, Datsche, Parzelle oder Laube nennt, eines ist ihnen allen gemeinsam: Es handelt sich bei ihnen um Pachtgelände, die bestimmten Nutzungsbeschränkungen unterliegen.
    Beispielsweise sollen die Parzellen vorrangig kleingärtnerisch genutzt werden, weshalb es eine Pflicht zum Anbau von Obst und Gemüse gibt. Die sich auf ihnen befindenden Gebäude dürfen bestimmte Größen und Bauhöhen nicht überschreiten, sollen von einfacher Art und Ausstattung sein und dürfen nicht zum Wohnen verwendet werden.

  • Gibt es im Berliner Stadtgebiet viele Kleingärten?

    Die rund 71.000 Berliner Kleingärten nehmen eine Fläche von etwa 2.900 ha und somit rund 3 % der gesamten Fläche unserer schönen Stadt ein. Keine vergleichbare Metropole hat eine so große Anzahl an privat nutzbaren Gärten im unmittelbaren Einzugsbereich der Innenstadt.

  • Welche Rechtsvorschriften bestehen in Bezug auf Kleingärten?

    Alle Kleingärten unterliegen dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Zudem gelten ergänzende Regeln bei den Gärten, deren Grund und Boden sich im Eigentum des Landes Berlin befinden.
    Weitere Informationen zu den Rechtsvorschriften erhalten Sie bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.

  • Dürfen Kleingärten zum Wohnen benutzt werden?

    Nein, das Wohnen auf der Kleingartenparzelle ist grundsätzlich nicht zulässig. Kleingärten sind auch nicht zu verwechseln mit Wochenendhausgebieten.

  • Wer verpachtet die Kleingartenparzellen?

    Die Kleingartenanlagen im Land Berlin werden durch die Eigentümer – die Bezirksämter oder privaten Grundstückseigentümer – über einen Zwischenpachtvertrag an die jeweiligen Kleingartenvereine oder Bezirksverbände der Kleingärtner verpachtet. Diese verpachten dann die einzelnen Parzellen über einen Unterpachtvertrag an die Kleingärtner weiter.

  • Mit welchen Kosten muss ich für einen Kleingarten rechnen?

    Wer einen Kleingarten pachten möchte, der hat mit einmaligen und laufenden Kosten zu rechnen.

    Die Anschaffungskosten schwanken je nach Wert der auf der Parzelle befindlichen Laube und des Pflanzenaufwuchses. Sie werden bei Pächterwechsel durch den jeweiligen Bezirksverband individuell ermittelt. Der Abschluss eines Unterpachtvertrages ist mit weiteren einmaligen Kosten wie Aufnahmebeiträgen, Umlagen u.ä. verbunden.
    Dazu kommen die laufenden Kosten: Pachtzins, öffentliche Lasten, Mitgliedsbeiträge des Vereins sowie die verbrauchsabhängigen Betriebskosten (Wasser, Abwasser, Strom).

    Detailliertere Informationen zur Höhe der Kosten, die mit der Pacht einer Kleingartenparzelle verbunden sind, erhalten Sie bei den jeweiligen Kleingartenvereinen oder Bezirksverbänden der Kleingärtner.

  • Wo kann ich mich für einen Kleingarten bewerben?

    Weitere Informationen und Materialien (wie beispielsweise Bewerbungsunterlagen) erhalten Sie bei folgenden Ansprechpartnern:

    Für Charlottenburg:

    Bezirksverband Charlottenburg der Kleingärtner e.V.
    Ruhwaldweg 1
    14050 Berlin

    Telefon: 30 82 07 48
    Fax: 302 73 90

    Web
    E-Mail

    Für Wilmersdorf:

    Bezirksverband der Kleingärtner Berlin-Wilmersdorf e.V.
    Berliner Str. 142
    10715 Berlin

    Telefon: 873 62 60
    Fax: 86 42 10 07

    Web
    E-Mail

    Für die KGA Kissingen (Wilmersdorf):

    Kleingartenverein „Kissingen“ e.V.
    z.H. Herrn Wilde
    Rudolf-Mosse-Str. 2
    14197 Berlin

    Telefon: 855 88 57

    Web
    E-Mail

  • Welche Aufgaben hat der Kleingartenbeirat und wie ist er zusammengesetzt?

    Der Kleingartenbeirat berät die Angelegenheiten der im Bezirk gelegenen Kleingartenanlagen. Die Beiratssitzungen finden nach Bedarf statt; angestrebt werden sechs Sitzungen im Jahr.
    Der Beirat ist beim für Straßen und Grünflächen zuständigen Mitglied des Bezirksamtes angesiedelt, das zugleich Vorsitzende:r des Beirates ist.

    Weitere Mitglieder sind:
    a) Vertreter:innen des Fachbereiches Grünflächen
    b) je ein:e Bezirksverordnete:r der in der BVV vertretenen Parteien
    c) als Zwischenpächter: Mitglieder der geschäftsführenden Vorstände der Bezirksverbände der Kleingärtner Berlin-Wilmersdorf e.V. und Berlin-Charlottenburg e. V., Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes des Kleingartenvereins Kissingen e.V.
    d) ein:e Vertreter:in des NABU Berlin e.V.

    Je nach Tagesordnung und behandeltem Thema kann die Teilnahme weiterer Vertreter:innen anderer Ämter (z.B. Umweltamt, Stadtentwicklungsamt), Behörden oder von Organisationen vorgesehen werden.

Viel Erfolg beim Kleingärtnern!