Schulhofpflege

Schulhöfe stellen wichtige Aufenthaltsorte für Schülerinnen und Schüler dar. Bei ihrer Pflege stehen Sicherheitsaspekte im Vordergrund.
Die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema ”Schulhofpflege“:

  • Wer ist für die Pflege der Schulhöfe im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf zuständig?

    Schulhöfe unterliegen generell dem Aufgabengebiet des Schulträgers sowie des zuständigen Schulamtes. Für unseren Bezirk ist dies das Schul- und Sportamt des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin.

    Der Fachbereich Grünflächen des Straßen- und Grünflächenamtes führt gegenwärtig noch die Maßnahmen zur Schulhofpflege als Dienstleisterin im Auftrag des Schul- und Sportamtes aus.

  • An wie vielen Standorten werden Maßnahmen zur Schulhofpflege im Bezirk durchgeführt?

    An 65 Standorten werden im Bezirk auf einer Gesamtfläche von etwa 560.000 m² Maßnahmen zur gärtnerischen Unterhaltungspflege auf schuleigenen Grundstücken durchgeführt.

    Die 65 Pflegeorte verteilen sich auf:

    • 24 Grundschulen
    • 5 Förderzentren
    • 7 Ober- und Gesamtschulen
    • 11 Gymnasien
    • 6 externe Hortflächen
    • 3 Schulsportanlagen mit Kunst- bzw. Naturrasenflächen, die von Sportvereinen und Ligaspielen mitgenutzt werden und deshalb eine intensivere Pflege erfordern
    • 3 Parkplätze mit Stellplatzvermietung
    • 2 Jugendverkehrsschulen
    • 2 Volkshochschulen
    • 1 Musikschule
    • 1 Gartenarbeitsschule
  • Welches Aufgabenspektrum umfasst der Bereich der Schulhofpflege?

    Das Aufgabenspektrum der Schulhofpflege umfasst verschiedene (landschafts-) gärtnerische Pflegearbeiten.
    Doch während unsere Aufgaben vielfältig sind, sind die finanziellen Mittel, die wir hierfür vom Schul- und Sportamt zur Verfügung gestellt bekommen, begrenzt. Aus diesem Grund werden die Maßnahmen vom Schul- und Sportamt priorisiert. Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit hat oberste Priorität.

    Die wichtigste Leistung liegt in der Kontrolle und Pflege der rund 4.300 Bäume, die auf den 65 Pflegegrundstücken stehen. Die Zustandsüberprüfung aller Bäume erfolgt jährlich. Anhand der Kontrollergebnisse werden in jedem Jahr an rund 1.000 Bäumen Pflegearbeiten durchgeführt. Diese Arbeiten sind unverzichtbar, um die Verkehrssicherheit auf den Schulhöfen sowie die Gesunderhaltung der Bäume zu gewährleisten.
    Darüber hinaus umfasst der Leistungskatalog weitere Maßnahmen, die nach den Vorgaben des Schulträgers – vorrangig oder nachgeordnet – durchgeführt werden.
    Dazu zählen unter anderem:

    • die Instandsetzung beschädigter Pflasterflächen und die Beseitigung von Gefahrenstellen
    • die Pflege des Rahmengrüns (Strauch- und Heckenschnitt, Rasenmahd, Laubsammlung und Vorgartenpflege)
    • die Reinigung von Kunststoffbelägen (Tartan)
    • die Reinigung von Entwässerungsrinnen und Hofabläufen
    • die kontinuierliche Erneuerung von Fallschutzsand an schuleigenen Spielanlagen an Grundschulen
    • die Erneuerung von Sand in Weitsprunggruben
    • die Erneuerung von Sitzbänken an allen öffentlichen Schulen

    Einzige Ausnahme bilden die Schulgärten, die sich im Zuständigkeitsbereich der entsprechenden Schule befinden. Dies betrifft die Herstellung, die Unterhaltung und den Rückbau der Anlage.

    Der Schulträger entscheidet an welchen Schulstandorten Bauleitungsaufgaben (Sanierung oder Umbau von Schulhöfen, Erneuerung von Schulsportanlagen) erfolgen sollen, stellt die nötigen Gelder zur Finanzierung der geplanten Arbeiten bereit und organisiert die Umsetzung. Rückfragen zur Sanierung von Schulhöfen sind ausschließlich an das zuständige Schul- und Sportamt zu richten.

  • An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zur Pflege eines bestimmten Schulhofes habe?

    Wenn Sie Fragen zur Pflege eines bestimmten Schulhofes haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Schul- und Sportamt des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin.