Bebauungsplan XII-173

für das Gelände
zwischen
der Schildhornstraße, der Kreuznacher Straße und der Paulsenstraße
sowie für die Einmündung der Paulsenstraße und der Markelstraße
in die Kreuznacher Straße und Teilflächen der südlich
und östlich angrenzenden Grundstücke
im Bezirk Steglitz
und im Bezirk Wilmersdorf

Diese Abzeichnung enthält die im Deckblatt zum Bebauungsplan dargestellten Änderungen und Ergänzungen.

  • Bebauungsplan XII-173

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (3.8 MB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Im allgemeinen Wohngebiet sind die Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 Nr. 4 und 6 der Baunutzungsverordnung vom 26. November 1968 nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.
  2. Die Straßenbegrenzungslinie zwischen den Punkten A und B und die Geltungsbereichsgrenze zwischen den Punkten C und D sind zugleich Baugrenzen.
  3. Die Festsetzung der Flächen für Stellplätze schließt bei Bedarf weitere benötigte Stellplätze nicht aus, die auf diesen Flächen nicht untergebracht werden können.
  4. Die Höhenlage der baulichen Anlage auf der festgesetzten Fläche für Stellplätze bestimmt sich daraus, daß eine Gebäudehöhe von 45,5 m über NN nicht überschritten werden darf.
  5. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  6. Die nicht überbaubaren Flächen der Baugrundstücke mit Bindungen für Bepflanzungen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Die Bindungen für Bepflanzungen gelten nicht für Wege, Zufahrten, Stellplätze, Müllhäuschen und ähnliche Einrichtungen. Werbeanlagen sind unzulässig.
  7. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.