Bebauungsplan VII-126

für die Grundstücke
Bayernallee 4-5 und 45-46
im Bezirk Charlottenburg

Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan VII-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.

  • Bebauungsplan VII-126

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (3.9 MB)

  • Bebauungsplan VII-126 Begründung

    PDF-Dokument (290.7 kB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Innerhalb der Fläche A B C D E F G H A sind bauliche Anlagen für Stellplatzebenen – die oberste Ebene ohne Schutzdach – zulässig. Die Höhe der obersten Ebene darf 39,0m über NN nicht überschreiten.
  2. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  3. Die privaten nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit Bindungen für Bepflanzungen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Die Bindungen für Bepflanzungen gelten nicht für Wege und Zufahrten. Werbeanlagen sind unzulässig.