Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplanes IX-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) und des Bebauungsplanes IX-11-1 teilweise ersetzt.
Zu diesem Bebauungsplan gehört das Deckblatt vom 01.09.1964 und die Änderung vom 28.07.1964 (In diese Abzeichnung eingearbeitet)
Zu diesem Bebauungsplan gehört ein Blatt Längen- und Querprofile.
Vermerk: Die Straßenbegrenzungslinien der Trabener Straße – soweit sie nicht an Eigentumsgrenzen verlaufen – entsprechen der örtlich vorhandenen Parkabgrenzung bzw. der örtlich vorhandenen Zäune.