Bebauungsplan IX-34

für das Gelände
im Kreuzungsbereich der Bundesallee, Meierottostr., Spichernstr., Pariser Str., Regensburger Str., Nachodstr. und Hohenzollerndamm
im Bezirk Wilmersdorf

Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan IX-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.
Teilweise durch den Bebauungsplan IX-34-1 ersetzt.

  • Bebauungsplan IX-34

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (3.8 MB)

  • Bebauungsplan IX-34 Begründung

    PDF-Dokument (152.6 kB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Bei der Überbauung der Pariser Straße muß die lichte Höhe zwischen Unterkante Überbauung und Straßenoberkante mindestens 4,50 m betragen.
  2. Der Schutzstreifen darf nur mit leicht zu beseitigendem Pflaster oder flachwurzelnden Anpflanzungen versehen werden.
  3. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  4. Soweit der Plan nichts anderes festsetzt, gelten die baurechtlichen Vorschriften.