Bebauungsplan IX-3

für die Grundstücke
Nassauische Straße 37 Ecke Berliner Straße, Berliner Straße 22-27, 28-29 Ecke Fechnerstraße 2, Fechnerstraße 1 Ecke Berliner Straße 30-31, Berliner Straße 32-33, Uhlandstraße 104-105 Ecke Fechnerstraße 7 und Gasteiner Straße 31
im Bezirk Wilmersdorf

Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan IX-A (Verordnung vom 09. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.
Zu diesem Bebauungsplan gehört das Deckblatt vom 20.10.1965 mit Änderungen vom 17.03.1966 (In diese Abzeichnung eingearbeitet).

  • Bebauungsplan IX-3

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (5.6 MB)

  • Bebauungsplan IX-3 Begründung

    PDF-Dokument (295.1 kB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Innerhalb des allgemeinen Wohngebietes und des flächenmäßig ausgewiesenen Mischgebietes können Ausnahmen von der Zahl der Vollgeschosse zugelassen werden, wenn die Grundflächenzahl und die Geschoßflächenzahl nicht überschritten werden.
  2. Im allgemeinen Wohngebiet und im flächenmäßig ausgewiesenen Mischgebiet ist eine bauliche Nutzung bis zur Geschoßflächenzahl 2,0 und der Grundflächenzahl 0,4 zulässig, wenn nur Gebäude errichtet werden, die Wohnungen nicht enthalten; Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter bleiben außer Betracht.
  3. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  4. Die privaten nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit Bindungen für Bepflanzungen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Die Bindungen für Bepflanzungen gelten nicht für Wege und Zufahrten.