Bebauungsplan IX-4

für das Gelände zwischen
Wiesbadener-, Rüdesheimer-, und Johannisberger Straße

Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan IX-A (Verordnung vom 09. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.

Der Bebauungsplan IX-4 ist teilweise geändert durch den Bebauungsplan IX-119.

Zu diesem Bebauungsplan gehört das Deckblatt vom 26.06.1958 (In diese Abzeichnung eingearbeitet).

  • Bebauungsplan IX-4

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (4.4 MB)

  • Bebauungsplan IX-4 Begründung

    PDF-Dokument (3.1 MB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Innerhalb der Wohnbauflächen (allgemein) sind zulässig: a. Wohngebäude, b. kleine Ladengeschäfte und nicht störende gewerbliche Kleinbetriebe, die den notwendigen Bedürfnissen der Bevölkerung in dem Gebiet entsprechen, c. Gebäude für soziale, kulturelle Zwecke und Verwaltung.
  2. Als Maß der baulichen Nutzung wird festgelegt:
    bebaubare Fläche: 2/10 der Grundstücksfläche
    höchstzulässige Geschoßzahl: 2 Geschosse
    offene Bauweise.
  3. Für die als Schulgrundstück ausgewiesene Fläche A, B, C, D, E, F, A wird als Maß der baulichen Nutzung eine größte Baumasse von 4,0 m³ je m² Grundstücksfläche festgesetzt.
  4. Die privaten Grünflächen sind vom Eigentümer gärtnerisch auszugestalten und zu unterhalten.
    Die Aufstellung von Vitrinen und Ankündigungsmitteln jeder Art ist im Bereich der privaten Grünflächen unzulässig.
  5. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  6. Soweit der Plan nichts anderes festsetzt, gelten die baurechtlichen Vorschriften.