Bebauungsplan IX-5-1

für das Gelände zwischen
Heidelberger Platz, Aßmannshauser Straße, Nauheimer Straße und Johannisberger Straße
im Bezirk Wilmersdorf

Zu diesem Bebauungsplan gehört das Deckblatt vom 06.01.1975 (In diese Abzeichnung eingearbeitet).

  • Bebauungsplan IX-5-1

    Plangröße 840 × 594 mm

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  • Bebauungsplan IX-5-1 Begründung

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Planergänzungsbestimmungen

  1. Im Kerngebiet sind Wohnungen nach § 7 Abs. 3 Nr. 2 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 26.11.1968 allgemein zulässig.
  2. Das Sondergebiet der Poliklinik und Klinik für Zahn-, Mund und Kieferkrankheiten der Freien Universität Berlin dient der Lehre, Forschung und ärztlichen Betreuung. Bauliche Anlagen, die mit dieser Zweckbestimmung in Einklang stehen, sind im Rahmen des festgesetzten Maßes der baulichen Nutzung zulässig.
  3. Die Bebauungstiefe beträgt im Sondergebiet, abgesehen von der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche mit einem zulässigen Vollgeschoß 40,0 m, gerechnet von der Baugrenze an. Eine Überschreitung kann bis zu den rückwärtigen Grundstücksgrenzen zugelassen werden, wenn städtebauliche Bedenken und Gründe der Sicherheit oder Gesundheit nicht entgegenstehen.
  4. Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  5. Die Fläche A ist mit einem Fahrrecht für das Sondergebiet zugunsten der Berliner Feuerwehr zu belasten.
  6. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.