Bebauungsplan IX-24

für die Grundstücke
Lietzenburger Str. 29-33 zwischen Württembergische und Sächsische Str.

Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan IX-A (Verordnung vom 09. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.
Zu diesem Bebauungsplan gehört das Deckblatt vom 02.07.1958 (In diese Abzeichnung eingearbeitet).

  • Bebauungsplan IX-24

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (3.1 MB)

  • Bebauungsplan IX-24 Begründung

    PDF-Dokument (136.4 kB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Die Mischbauflächen sind “geschütztes Gebiet” im Sinne des § 8 Ziff. 25 Abs. 3 der Bauordnung für die Stadt Berlin vom 09.11.1929 in der Fassung des 29. Nachtrages vom 6. Oktober 1949.
    Als Maß der baulichen Nutzung wird festgesetzt:
    Bebaubare Fläche: 3/10 des Baugrundstücks,geschlossene Bauweise.
    Zulässige Geschoßanzahl: 5 Vollgeschosse.
    Die geschlossene Bauweise gilt nicht für den Fall, daß hierdurch das Maß der baulichen Nutzung überschritten würde oder daß die Abstandsvorschriften nicht erfüllt wären. Ausnahmen von der geschlossenen Bauweise können zugelassen werden, wenn städtebauliche und nachbarrechtliche Gründe nicht entgegenstehen.
    Von den Regelungen über das Maß der baulichen Nutzung können Abweichungen im Rahmen einer Nutzung von 1,5 m² Bruttogeschoßfläche je m² Baugrundstück zugelassen werden.
  2. Für das Vortreten von Bauteilen über Baugrenzen gelten die Bestimmungen des § 8 Nr. 16-22 der Bauordnung für die Stadt Berlin entsprechend.
  3. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  4. Soweit der Plan nichts anderes festsetzt, gelten die baurechtlichen Vorschriften.