Bebauungsplan IX-40

für das Gelände zwischen
Breite Straße, Dievenowstraße, Heiligendammer Straße, Misdroyer Straße und Kirchstraße
im Bezirk Wilmersdorf Ortsteil Schmargendorf

Zu diesem Bebauungsplan gehört das Deckblatt vom 17.11.1977 (In diese Abzeichnung eingearbeitet).

  • Bebauungsplan IX-40

    Plangröße 840 × 594 mm

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  • Bebauungsplan IX-40 Begründung

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Planergänzungsbestimmungen

  1. Im allgemeinen Wohngebiet sind die Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 Nr. 4 und 6 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 26.11.1968 nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.
  2. Im allgemeinen Wohngebiet mit Ausnahme des Grundstückes Hohmannstraße 1 Ecke Kirchstraße 5-9 Ecke Breite Straße 39 können im Einzelfall Ausnahmen von der Zahl der Vollgeschosse bis zu 6 Vollgeschossen zugelassen werden, wenn die Geschoßflächenzahl nicht überschritten wird.
  3. Die für die Grundstücke zulässige Geschoßfläche erhöht sich um die Flächen notwendiger Garagen und zugehöriger Nebenanlagen, die unter der Geländeoberfläche hergestellt werden, bis zu einer Geschoßfläche, die der Geschoßflächenzahl 1,2 entspricht.
  4. Die Bebauungstiefe beträgt 15,0 m, gerechnet von der Baugrenze an. Eine Überschreitung kann bis zu den rückwärtigen Grundstücksgrenzen beziehungsweise Baugrenzen zugelassen werden, wenn städtebauliche Bedenken und Gründe der Sicherheit oder Gesundheit nicht entgegenstehen.
  5. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  6. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs.1 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.
  7. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.