für das Gelände zwischen
Bundesallee, Waghäuseler Straße, Prinzregentenstraße und Am Volkspark und für das Grundstück Durlacher Straße 26/36 Ecke Bundesallee 160-163 Ecke Am Volkspark 99-104
im Bezirk Wilmersdorf
Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan IX-A (Verordnung vom 09. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.
Im allgemeinen Wohngebiet sind die Ausnahmen gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 1, 2 und 4-6 der Baunutzungsverordnung vom 26. Juni 1962 nicht zulässig.
Im allgemeinen Wohngebiet können im Einzelfall Ausnahmen von der Zahl der Vollgeschosse zugelassen werden, wenn die Grundflächenzahl und die Geschoßflächenzahl nicht überschritten werden.
Die mit einem Leitungsrecht zugunsten der zuständigen Unternehmensträger zu belastenden Flächen dürfen nur mit leicht zu beseitigenden Befestigungen oder flachwurzelnden Anpflanzungen versehen werden.
Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.