Bebauungsplan IX-67

für die Grundstücke
Dillenburger Straße 62 Ecke Sodener Straße 3, 9/11, 15/17 Ecke Wiesbadener Straße 57, 57a und Wiesbadener Straße 52 Ecke Sodener Straße 25/27
im Bezirk Wilmersdorf

Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan IX-A (Verordnung vom 09. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.

  • Bebauungsplan IX-67

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (3.3 MB)

  • Bebauungsplan IX-67 Begründung

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Planergänzungsbestimmungen

  1. Im allgemeinen Wohngebiet sind die Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 der Baunutzungsverordnung vom 26. Juni 1962 nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.
  2. Im Ladengebiet sind die der Versorgung der Umgebung dienenden Läden, nicht störenden Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe zulässig.
  3. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  4. Die privaten nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit Bindungen für Bepflanzungen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Die Bindungen für Bepflanzungen gelten nicht für Wege, Zufahrten, Stellplätze, Müllhäuschen und ähnliche Einrichtungen. Werbeanlagen sind unzulässig.
  5. Auf den Grundstücken beiderseits der Wiesbadener Straße sind im Kreuzungsbereich mit der Sodener Straße Sichtdreiecke mit 6.0 m Kathetenlänge von sichtbehindernden baulichen Anlagen und Bepflanzungen freizuhalten.