Bebauungsplan VII-70-2

für die Grundstücke
Wintersteinstraße 2/4 und Alt-Lietzow 1/3
sowie für
einen Abschnitt der Straße Alt-Lietzow
im Bezirk Charlottenburg

Diese Abzeichnung enthält die im Deckblatt zum Bebauungsplan dargestellten Änderungen und Ergänzungen.

  • Bebauungsplan VII-70-2

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (4.0 MB)

  • Bebauungsplan VII-70-2 Begründung

    PDF-Dokument (209.2 kB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Die Überbauung der Straße Alt-Lietzow muß in ihrer Höhenlage (Unterkante der baulichen Anlage) einen Abstand von mindestens 4,50 m von der Höhe der Straßenoberkante einhalten.
  2. Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  3. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.