Bebauungsplan VII-81

für die Grundstücke
Heerstraße 113/129, Kranzallee 40/58 und Kiplingweg 1-36
im Bezirk Charlottenburg

Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan VII-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.

  • Bebauungsplan VII-81

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (2.3 MB)

  • Bebauungsplan VII-81 Begründung

    PDF-Dokument (86.3 kB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Dachform: Satteldach, Neigung 35° bis 40°
  2. Der vorhandene Baumbestand innerhalb der privaten Grünflächen darf nur mit Zustimmung des Gartenbauamtes verändert werden.
  3. Die privaten Grünflächen sind vom Eigentümer gärtnerisch zu gestalten und zu unterhalten. Vitrinen und Ankündigungsmittel jeder Art sind in ihrem Bereich unzulässig.
  4. Innerhalb der nicht überbaubaren Flächen der Baugrundstücke – außer in Vorgärten – können an geeigneter Stelle ausnahmsweise weitere feste Garagen für den Eigenbedarf der Bewohner zugelassen werden.
  5. Die Einfriedigungen der Grundstücke an den Straßen sind einheitlich zu gestalten und dürfen 1,0m Höhe nicht überschreiten.
  6. Die Führung und Abmessung der Wohnwege sowie die Lage und Abmessung der Wageneinstellplätze sind nicht Gegenstand der Festsetzung.
  7. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  8. Soweit der Plan nichts anderes festsetzt, gelten die baurechtlichen Vorschriften.