Bebauungsplan VII-76

für die Grundstücke
Kranzallee 15, Stallupöner Allee 1, 3, 5 u. 9 und am Miltonweg

Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan VII-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.
Diese Abzeichnung enthält die im Deckblatt zum Bebauungsplan dargestellten Änderungen und Ergänzungen.

  • Bebauungsplan VII-76

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (1.9 MB)

  • Bebauungsplan VII-76 Begründung

    PDF-Dokument (98.8 kB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Dachform: Satteldach, Neigung 35°.
  2. Der vorhandene Baumbestand innerhalb der privaten Grünflächen darf nur mit Zustimmung des Gartenbauamtes verändert werden.
  3. Vitrinen und Ankündigungsmittel jeder Art sind im Bereich der privaten Grünflächen unzulässig.
  4. Innerhalb der nicht überbaubaren Flächen der Baugrundstücke können ausnahmsweise feste Garagenbauten für den Eigenbedarf der Bewohner zugelassen werden.
  5. Die Einfriedigungen der Grundstücke an den Straßen sind einheitlich zu gestalten und dürfen 1,0 m Höhe nicht überschreiten.
  6. Die Einteilung des Straßenraumes, die Führung der privaten Wohnwege, die Anordnung der Wageneinstellplätze einschließlich der Zu- und Ausfahrten sind nicht Gegenstand der Festsetzung.
  7. Soweit der Plan nichts anderes festsetzt, gelten die baurechtlichen Vorschriften.