Bebauungsplan IX-90

für das Gelände
zwischen Konstanzer Straße, Westfälische Straße,
Fehrbelliner Platz, Hohenzollerndamm und Ruhrstraße
sowie für Teilflächen der Grundstücke Konstanzer Straße 22-25,
Westfälische Straße 88 und Ruhrstraße 5
im Bezirk Wilmersdorf

Zu diesem Bebauungsplan gehört das Deckblatt vom 11.12.1973 (In diese Abzeichnung eingearbeitet).

  • Bebauungsplan IX-90

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (3.6 MB)

  • Bebauungsplan IX-90 Begründung

    PDF-Dokument (333.8 kB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Die Geltungsbereichsgrenze zwischen den Punkten A und B ist zugleich Baugrenze.
  2. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  3. Die nicht überbaubaren Flächen des Baugrundstücks mit Bindungen für Bepflanzungen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Die Bindungen für Bepflanzungen gelten nicht für Wege, Zufahrten, Müllhäuschen und ähnliche Einrichtungen. Werbeanlagen sind unzulässig.
  4. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.

Koordinatenverzeichnis

Punkt-Nr. Y X Radius
BA *78 490,81 8 264,40
BE *78 510,13 8 330,46 2 100,0