Bebauungsplan IX-114

für das Gelände zwischen
Hohenzollerndamm, Sächsische Straße, Mannheimer Straße, Mansfelder Straße, Barstraße und Fehrbelliner Platz
im Bezirk Wilmersdorf

Die Änderungen vom 28.07.1971 und 07.09.1971 sind in diese Abzeichnung eingearbeitet.

  • Bebauungsplan IX-114

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (5.9 MB)

  • Bebauungsplan IX-114 Begründung

    PDF-Dokument (210.9 kB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Im Kerngebiet mit Ausnahme des Baugrundstücks für den Gemeinbedarf können im Einzelfall Ausnahmen von der Zahl der Vollgeschosse zugelassen werden, wenn die Geschoßflächenzahl nicht überschritten wird.
  2. Die Bebauungstiefe beträgt im Kerngebiet 30,0 m, gerechnet von der Baulinie und den Baugrenzen an. Eine Überschreitung kann bis zu einer Tiefe von 45,0 m zugelassen werden, wenn städtebauliche Bedenken und Gründe der Sicherheit oder Gesundheit nicht entgegenstehen.
  3. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  4. Die mit einem Leitungsrecht zugunsten der zuständigen Unternehmensträger zu belastende Fläche darf nur mit flachwurzelnden Anpflanzungen oder leicht zu beseitigenden Befestigungen versehen werden.
  5. Die nicht überbaubaren Flächen der Baugrundstücke mit Bindungen für Bepflanzungen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Die Bindungen für Bepflanzungen gelten nicht für Wege und Zufahrten. Werbeanlagen sind unzulässig.
  6. Gebäudeteile dürfen die Baulinie A-B ausnahmsweise bis zur Straßenbegrenzungslinie überschreiten. Die Baulinie C-D-E-F-G-H darf für eine Überdachung des 1. Vollgeschosses ausnahmsweise bis zur Linie C-J-K-H überschritten werden.
  7. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.