Bebauungsplan IX-123

für die Grundstücke Friedrichshaller Straße 1-5 und Reichenhaller Straße 18-25
im Bezirk Wilmersdorf, Ortsteil Schmargendorf

  • Bebauungsplan IX-123

    Plangröße 840 × 594 mm

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  • Bebauungsplan IX-123 Begründung

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Planergänzungsbestimmungen

  1. Die Bebauungstiefe beträgt 50,0 m, gerechnet von der Baugrenze an. Eine Überschreitung kann bis zu einer Tiefe von 130 m zugelassen werden, wenn städtebauliche Bedenken und Gründe der Sicherheit oder Gesundheit nicht entgegenstehen.
  2. Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  3. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.