Bebauungsplan VII-159

für die Grundstücke
Wintersteinstraße 22/26, Arcostraße 9/19, 20 (teilweise), Lüdtgeweg 9/15 (teilweise) und 10/16 (teilweise), für das Iburger Ufer und die künftige Straße 227
sowie
für die Spreeuferbegrünung zwischen Wintersteinstraße und Röntgenstraße
im Bezirk Charlottenburg

Der Bebauungsplan VII-159 ist teilweise geändert durch den Bebauungsplan 4-65 .

Diese Abzeichnung enthält die im Deckblatt zum Bebauungsplan dargestellten Änderungen und Ergänzungen.

  • Bebauungsplan VII-159

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (4.7 MB)

  • Bebauungsplan VII-159 Begründung

    PDF-Dokument (331.1 kB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Die Bebauungstiefe beträgt im Bereich des Baugrundstücks für den Gemeinbedarf 20,0 m, gerechnet von der Baugrenze an. Eine Überschreitung kann bis zu den rückwärtigen Grundstücksgrenzen bzw. Baugrenzen zugelassen werden, wenn städtebauliche Bedenken und Gründe der Sicherheit oder Gesundheit nicht entgegenstehen.
  2. Die Geltungsbereichsgrenze zwischen den Punkten A B, C D und E F ist zugleich Baugrenze.
  3. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  4. Die Fläche H J K L M N O P Q R S H ist mit einem Fahrrecht zugunsten des Unternehmensträgers der U-Bahn zu belasten; sie darf nur mit flachwurzelnden Anpflanzungen oder leicht zu beseitigenden Befestigungen versehen werden.
  5. Die nicht überbaubare Fläche des Baugrundstücks mit Bindungen für Bepflanzungen ist gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Die Bindungen für Bepflanzungen gelten nicht für Wege, Zufahrten, Stellplätze und ähnliche Einrichtungen. Werbeanlagen sind unzulässig.
  6. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.

Koordinaten der Bezugspunkte

p(tablesummary). Koordinaten der Bezugspunkte

Punkt Nr. Y X
S1 *78 490,71 11488,03
S2 574,42 496,65
S5 887,61 459,68
S6 703,63 506,12
S7 766,58 502,23
S9 820,85 486,93
S10 847,18 477,48