Bebauungsplan IX-165

für das Grundstück
Fechnerstraße 28 / Pfalzburger Straße 35-38
im Bezirk Wilmersdorf

  • Bebauungsplan IX-165

    Plangröße 840 × 594 mm

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  • Bebauungsplan IX-165 Begründung

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Planergänzungsbestimmungen

  1. Die Gemeinbedarfsfläche – Kindertagesstätte und Jugendfreizeitheim – ist hinter der Baugrenze in voller Tiefe überbaubar.
  2. Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  3. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist die Verwendung von anderen Brennstoffen als Stadt- bzw. Erdgas oder Heizöl EL ausgeschlossen, es sei denn, die Emissionen an Schwefeloxiden (SOx) und Stickoxiden (NOx) überschreiten nicht die Emissionswerte für SOx, bezogen auf Heizöl EL, und NOx, bezogen auf Stadt- bzw. Erdgas.
  4. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18. August 1976 bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.