Bebauungsplan IX-174

für die Grundstücke
Fritz-Wildung-Straße 7 / /A und 10 sowie für Teilflächen des Grundstückes Cunostraße 28, Forckenbeckstraße 17A, 18, 20, 21, 37, Fritz-Wildung-Straße 9, 23 und Stadion Wilmersdorf
im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
Ortsteil Schmargendorf

  • Bebauungsplan IX-174

    Plangröße 840 × 594 mm

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  • Bebauungsplan IX-174 Begründung

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Textliche Festsetzungen

  1. Die Geltungsbereichsgrenze zwischen den Punkten A, B und C ist zugleich Straßenbegrenzungslinie.
  2. Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  3. Außenwandflächen von Gebäudeteilen ohne Fenster sind mit selbstrankenden Pflanzen zu begrünen.
  4. Flachdächer sowie Dachflächen mit einer Neigung von weniger als 10° sind zu begrünen; dies gilt nicht für technische Einrichtungen und für Beleuchtungsflächen.
  5. Die Fläche D ist mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit und mit einem Leitungsrecht zugunsten der zuständigen Unternehmensträger zu belasten.
  6. Die mit einem Leitungsrecht zugunsten der zuständigen Unternehmensträger zu belastende Fläche E darf nur mit flachwurzelnden Anpflanzungen oder leicht zu beseitigenden Befestigungen versehen werden.
  7. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der in § 9 Abs. 1 des Baugesetzbuches bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.