Bebauungsplan VII-170

für die Grundstücke
Am Rupenhorn 6a-8 und Havelchaussee 12/22
im Bezirk Charlottenburg

Diese Abzeichnung enthält die im Deckblatt zum Bebauungsplan dargestellten Änderungen und Ergänzungen.

  • Bebauungsplan VII-170

    Plangröße 840 × 594 mm

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  • Bebauungsplan VII-170 Begründung

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Planergänzungsbestimmungen

  1. Im allgemeinen Wohngebiet können im Einzelfall Ausnahmen von der Zahl der Vollgeschosse bis zu 5 Vollgeschossen – gerechnet von der Höhenlage der Straße Am Rupenhorn – zugelassen werden, wenn die Geschoßflächenzahl nicht überschritten wird.
  2. Die nicht überbaubaren Flächen der Baugrundstücke mit Bindungen für Bepflanzungen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.
    Die Bindungen für Bepflanzungen gelten nicht für Wege und Zufahrten. Werbeanlagen sind unzulässig.
  3. Die mit einem Leitungsrecht zugunsten des zuständigen Unternehmensträgers zu belastende Fläche darf nur mit flachwurzelnden Anpflanzungen oder leicht zu beseitigenden Befestigungen versehen werden. Ausnahmen können im Benehmen mit dem zuständigen Unternehmensträger im Bereich der als überbaubar festgesetzten Fläche zugelassen werden.
  4. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  5. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.