Bebauungsplan VII-223

für die südliche Teilfläche des Geländes zwischen Spree, Helmholtzstraße und Pascalstraße sowie für die Heisenbergstraße
im Bezirk Charlottenburg

Zu diesem Bebauungsplan gehören das Deckblätter vom 16.05.1984, 20.02.1986 und 29.12.1988 (In diese Abzeichnung eingearbeitet).

  • Bebauungsplan VII-223

    Plangröße 840 × 594 mm

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  • Bebauungsplan VII-223 Begründung

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Planergänzungsbestimmungen

  1. Im Mischgebiet mit der festgesetzten Geschoßflächenzahl 2,0 können im Einzelfall Ausnahmen von der Zahl der Vollgeschosse bis zu sieben Vollgeschossen zugelassen werden, wenn die Geschoßflächenzahl nicht überschritten wird.
  2. Im allgemeinen Wohngebiet mit der festgesetzten Geschoßfläche 16.000 m² können im Einzelfall Ausnahmen von der Zahl der Vollgeschosse um jeweils ein Vollgeschoß zugelassen werden, wenn die Geschoßfläche nicht überschritten wird.
  3. Im Mischgebiet mit der festgesetzten Geschoßfläche 4.400 m² können im Einzelfall Ausnahmen von der Zahl der Vollgeschosse um ein Vollgeschoß zugelassen werden, wenn die Geschoßfläche nicht überschritten wird.
  4. Auf der nicht überbaubaren Grundstücksfläche A B C D E F A sind Werbeanlagen, Steilplätze und Einfriedungen unzulässig.
  5. Die für die Grundstücke im Mischgebiet mit der festgesetzten Geschoßflächenzahl 2,0 und die für die Grundstücke im allgemeinen Wohngebiet mit der Geschoßfläche von 16.000 m² zulässigen Geschoßflächen erhöhen sich um die Flächen notwendiger Garagen und zugehöriger Nebeneinrichtungen, die unter der Geländeoberfläche hergestellt werden, bis zu einer Geschoßfläche, die der Geschoßflächenzahl 2,2 entspricht.
  6. Die Bebauungstiefe im Mischgebiet mit der festgesetzten Geschoßflächenzahl 2,0 beträgt 18,0 m, gerechnet von der Baulinie an.
  7. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist die Verwendung von anderen Brennstoffen als Gas oder Heizöl EL ausgeschlossen, es sei denn, die Emissionen an Schwefeldioxid (SO2) und Stickoxiden (NOx) überschreiten nicht die Emissionswerte für SO2, bezogen auf Heizöl EL, und NOx, bezogen auf Gas.
  8. Entlang der Helmholtzstraße sind zum Schutz von Aufenthaltsräumen für Wohnzwecke vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-lmmissionschutzgesetzes Vorkehrungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18. August 1976 durch Einbau von Schallschutzfenstern mit einem bewerteten Schalldämmaß (Rw’) von mindestens 40 dB oder durch andere geeignete Maßnahmen gleicher Wirkung zu treffen. Dies gilt nicht für die von der Helmholtzstraße abgewandte Fassade.
  9. Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  10. In den Dauerkleingärten dürfen nur eingeschossige Lauben errichtet werden, die nicht Wohnzwecken dienen und deren Grundfläche einschließlich Nebenanlagen – wie Kleintierstall, Abort, geschlossene Veranda, Geräteraum und überdachter Freisitz 24 m²- nicht überschreiten. Eingeschossige Vereinshäuser, die mit der Zweckbestimmung Grünfläche (Dauerkleingärten) in Einklang stehen, können zugelassen werden.
  11. Die Fläche G H I K L M N P G ist mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit, die Fläche G H O P G ist mit einem Fahrrecht zugunsten der Benutzer und Besucher des Grundstücks Pascalstraße 5-8 und mit einem Leitungsrecht zugunsten der zuständigen Unternehmensträger zu belasten.
  12. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.August 1976 bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.
  13. Die Fläche R S T R ist mit einem Leitungsrecht zugunsten des zuständigen Unternehmensträgers zu belasten.

Koordinatenverzeichnis

Punktnr. X Y
6. *79 575,08 11 787,80
11. *79 566,18 11 812,22
42. *79 703,34 11 831,71
43. *79 715,90 11 829,12