Bebauungsplan VII-208

für eine Teilfläche der
Lewishamstraße Ecke Kurfürstendamm
im Bezirk Charlottenburg

  • Bebauungsplan VII-208

    Plangröße 840 × 594 mm

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  • Bebauungsplan VII-208 Begründung

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Planergänzungsbestimmungen

  1. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes sind Stellplätze und Garagen unzulässig.
  2. Die Geltungsbereichsgrenze zwischen den Punkten A und B ist zugleich Straßenbegrenzungslinie.
  3. Innerhalb der Fläche C D E F C ist oberhalb des 1. Vollgeschosses eine Überdachung zulässig.
  4. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist die Verwendung von anderen Brennstoffen als Stadt- bzw. Erdgas oder Heizöl EL ausgeschlossen, es sei denn, die Emissionen an Schwefeloxiden (SOx) und Stickoxiden (NOx) überschreiten nicht die Emissionswerte für SOx – bezogen auf Heizöl EL – und NOx – bezogen auf Stadt- bzw. Erdgas.
  5. Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  6. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.