Bebauungsplan VII-196

für eine Teilfläche des Grundstücks
Maikäferpfad 33
im Bezirk Charlottenburg

  • Bebauungsplan VII-196

    Plangröße 840 × 594 mm

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  • Bebauungsplan VII-196 Begründung

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Planergänzungsbestimmungen

  1. Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche Ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  2. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.