Bebauungsplan VII-182

für die Grundstücke
Königin-Elisabeth-Straße 47/49 und Soorstraße 80-84
im Bezirk Charlottenburg

  • Bebauungsplan VII-182

    Plangröße 840 × 594 mm

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  • Bebauungsplan VII-182 Begründung

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Planergänzungsbestimmungen

  1. Im Gewerbegebiet können im Einzelfall Ausnahmen von der Zahl der Vollgeschosse zugelassen werden, wenn die Geschoßflächenzahl nicht überschritten wird.
  2. Die Bebauungstiefe beträgt im Gewerbegebiet 30,0 m gerechnet von der Baugrenze an. Eine Überschreitung kann bis zu den rückwärtigen Grundstücksgrenzen beziehungsweise Baugrenzen zugelassen werden, wenn städtebauliche Bedenken und Gründe der Sicherheit oder Gesundheit nicht entgegenstehen.
  3. Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  4. Die Fläche A B C D A ist Versorgungsfläche (Umspannwerk), bauliche Anlagen, die mit der Zweckbestimmung dieser Fläche in Einklang stehen, können zugelassen werden.
  5. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.