Bebauungsplan IX-205a

für die Grundstücke
Forckenbeckstraße 69 (teilweise) / 71 und 75 (Flurstück 88/2)
im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf,
Ortsteil Schmargendorf

  • Bebauungsplan IX-205a

    Plangröße 841×594 mm

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  • Bebauungsplan IX-205a Begründung

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  • Bebauungsplan IX-205a zusammenfassende Erklärung

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Textliche Festsetzungen

  1. Die Flächen A, B und C sind mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit zu belasten.
  2. In den privaten Dauerkleingärten dürfen nur eingeschossige Lauben errichtet werden, die nicht Wohnzwecken dienen und deren Grundfläche einschließlich Nebenanlagen – wie Kleintierstall, Abort, geschlossene Veranda, Geräteraum und überdachter Freisitz – 24 m² nicht überschreitet. Eingeschossige Vereinshäuser, die mit der Zweckbestimmung in Einklang stehen, können zugelassen werden.
  3. Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  4. Die Geltungsbereichsgrenze zwischen den Punkten D und E ist zugleich Straßenbegrenzungslinie.
  5. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der in § 9 Abs. 1 des Baugesetzbuchs bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.

Koordinaten für Grenzpunkte der Geltungsbereichsgrenze

Punkt Ostwert Nordwert
D 3384445,62 5815441,98
E 3384477,87 5815758,81
F 3384501,34 5815756,43
G 3384511,03 5815851,72