Bebauungsplan VII-11

für den Spandauer Damm
zwischen Park Ruhwald und
Wasserwerk Charlottenburg

  • Bebauungsplan VII-11

    Plangröße 840 × 594 mm

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  • Bebauungsplan VII-11 Begründung

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Planergänzungsbestimmungen

  1. Die mit “Schutzstreifen” bezeichnete Fläche innerhalb des Straßenlandes darf nur mit leicht zu beseitigenden Anpflanzungen (Rasen usw.) versehen werden.
  2. Das Ein- und Ausfahrtsverbot wird für die Anliegergrundstücke erst nach Durchführung der baulichen Erschließung des Hinterlandes wirksam.
  3. Die Einteilung des öffentlichen Straßenlandes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  4. Soweit der Plan nichts anderes festsetzt, gelten die baurechtlichen Vorschriften.