Bebauungsplan VII-82

für die Grundstücke
Heerstraße 85/95 und Kranzallee 2/14
im Bezirk Charlottenburg

Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan VII-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.

  • Bebauungsplan VII-82

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (2.7 MB)

  • Bebauungsplan VII-82 Begründung

    PDF-Dokument (96.2 kB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Dachform: Satteldach, 35° bis 40°
  2. Die privaten Grünflächen sind vom Eigentümer gärtnerisch zu gestalten und zu unterhalten; Vitrinen und Ankündigungsmittel jeder Art sind in ihrem Bereich unzulässig.
  3. Die Einfriedigungen der Grundstücke an den Straßen sind einheitlich zu gestalten und dürfen 1,0m nicht überschreiten.
  4. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  5. Soweit der Plan nichts anderes festsetzt, gelten die baurechtlichen Vorschriften.