Bebauungsplan 4-33B

für die Grundstücke
Charlottenbrunner Straße 22-24, Kudowastraße
8-15, 19-21, Flinsberger Platz 3-1, Auguste-
Viktoria-Straße 34-30A, 28-18A und
Warmbrunner Straße 11, 15/27 und 18/24
im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf,
Ortsteil Schmargendorf

Diese Abzeichnung enthält die Änderung vom 14. Februar 2008.

  • Bebauungsplan 4-33B

    Plangröße 840 × 650 mm

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  • Bebauungsplan 4-33B Begründung

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Textliche Festsetzungen

  1. Für die Grundstücke im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird die offene Bauweise festgesetzt, es sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.
  2. Für die Grundstücke im Geltungsbereich beträgt die Bebauungstiefe 20,0 m, gerechnet von der straßenseitigen Baugrenze an, soweit nicht in den textlichen Festsetzungen Nr. 3 und 4 anders geregelt.
  3. Die Bebauungstiefe für die Baugrundstücke Auguste-Viktoria-Straße 21 – 24 beträgt 25,0 m, gerechnet von der straßenseitigen Baugrenze an.
  4. Die Baugrundstücke Auguste-Viktoria-Straße 30 – 32 sind hinter der Baugrenze in voller Tiefe überbaubar.
  5. Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind Garagen und Stellplätze unzulässig.
  6. Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Die Bepflanzungen sind zu erhalten. Die Verpflichtung zum Anpflanzen gilt nicht für Wege, Zufahrten, untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 1 der Baunutzungsverordnung.
  7. Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  8. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der in § 9 Abs. 1 des Baugesetzbuchs hinsichtlich der f.f. Straßenfluchtlinien, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Bauweise enthalten, außer Kraft. Im übrigen gelten die bisherigen Vorschriften und Festsetzungen weiter.