Bebauungsplan VII-108-1

für die Grundstücke
Knesebeckstraße 56-65, Kurfürstendamm 203-211, Uhlandstraße 27-33, Lietzenburger Straße 74/80
sowie eine Teilfläche des Grundstücks
Lietzenburger Straße 82/84
im Bezirk Charlottenburg

Diese Abzeichnung enthält die im Bebauungsplan dargestellten Änderungen und Ergänzungen.

Der Bebauungsplan wurde teilweise geändert durch den einfachen Bebauungsplan VII-B vom 08.12.1986 hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung.

  • Bebauungsplan VII-108-1

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (2.6 MB)

  • Bebauungsplan VII-108-1 Begründung

    PDF-Dokument (160.5 kB)

Textliche Festsetzungen

Der durch Verordnung vom 15. März 1972 festgesetzte Bebauungsplan VII-108 vom 12. Februar 1971 für die Grundstücke Knesebeckstraße 56-65, Kurfürstendamm 203-211, Uhlandstraße 27-33, Lietzenburger Straße 74/80 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Lietzenburger Straße 82/84 im Bezirk Charlottenburg wird wie folgt geändert:

  1. Innerhalb der Fläche I J K L I wird die höchstzulässige Vollgeschoßzahl 22 festgesetzt.
  2. Im Kerngebiet beträgt die Geschoßflächenzahl 2,6.
  3. Eine Erhöhung der für die Grundstücke zulässigen Geschoßfläche um die Flächen notwendiger Garagen, die unter der Geländeoberfläche hergestellt werden, kann zugelassen werden, wenn die GFZ 3,5 nicht überschritten wird.