Bebauungsplan IX-30-1

für das Gelände zwischen
Blissestraße, Berliner Straße, Uhlandstraße und Wilhelmsaue ausschließlich des Grundstückes Uhlandstraße 98-99 / Wilhelmsaue 25
im Bezirk Wilmersdorf

Die Änderungen vom 20.05.1970 und 03.06.1970 (In diese Abzeichnung eingearbeitet).

  • Bebauungsplan IX-30-1

    Plangröße 840 × 594 mm

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  • Bebauungsplan IX-30-1 Begründung

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Planergänzungsbestimmungen

  1. Im Kerngebiet mit der festgelegten Geschoßanzahl VIII können Ausnahmen von der Zahl der Vollgeschosse bis zu IX Vollgeschossen zugelassen werden, wenn die zulässige Geschoßfläche nicht überschritten wird.
  2. Bei der Ermittlung der Geschoßfläche bleiben die Flächen von Stellplätzen und Garagen in Vollgeschossen oberhalb der Geländeoberfläche unberücksichtigt.
  3. Die Kerngebietsbaufläche mit der zulässigen Vollgeschoßzahl II an der Berliner Straße ist oberhalb des II. Vollgeschosses zu begrünen, gärtnerisch zu gestalten und zu unterhalten. Entsprechendes gilt ebenfalls für die Abdeckung der für Stellplatzanlagen (St 2) ausgewiesenen Fläche.
  4. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  5. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der in § 9 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.