für das Gelände
beiderseits der Straße A
zwischen
Hohenzollernkanal, Heckerdamm, “Thaters Privatweg” und für den Heckerdamm (teilweise)
im Bezirk Charlottenburg
Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan VII-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.